Deutliche Steigerungen |
25.02.2021 17:10:00
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Daimler will dieses Jahr wieder deutlich mehr Lastwagen verkaufen - Kurs auf die Börse - Dritte BGH-Verhandlung zu Diesel-Klagen abgesagt
Das Standardgeschäft von heute, das aktuell 90 Prozent des Umsatzes und 100 Prozent des Gewinns ausmache, werde in zehn Jahren nicht mehr der Umsatzträger sein, prophezeite Daum. Entsprechend wichtig sei die Fokussierung auf mit Wasserstoff oder batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge, aber auch die Weiterentwicklung des autonomen Fahrens. "Wir wollen das aus eigener Kraft bezahlen und trotzdem eine attraktive Firma bleiben", sagte Daum. Deshalb müsse man weiter an der Effizienz arbeiten und Kosten senken - insbesondere in Europa.
Daimler will die Truck AG noch in diesem Jahr abspalten und an die Börse bringen, um sie schneller und wendiger zu machen. Zugleich soll sie sich stärker auf die Entwicklung der für den Nutzfahrzeugbereich wichtigen Technologien konzentrieren können. Für das laufende Jahr ist der Serienstart des eActros geplant, eines elektrisch betriebenen Lastwagens für den schweren Verteilverkehr. Ein E-Laster für die Langstrecke soll später kommen. Für die weitere Entwicklung von Brennstoffzellen-Antrieben hat sich Daimler mit Volvo zusammengetan, beim autonomen Fahren mit der Google (Alphabet C (ex Google))-Schwesterfirma Waymo - parallel zu einem eigenen Projekt mit der US-Robotikfirma Torc.
Das dafür gebrauchte Geld will Daum an anderer Stelle einsparen, etwa bei mittelschweren Motoren, die eher ein Nebengeschäft darstellen und künftig nicht mehr selbst, sondern vom US-Motorenbauer Cummins weiterentwickelt und gebaut werden sollen - allerdings am Daimler-Standort in Mannheim.
Dass die allmähliche Abkehr vom Verbrenner Arbeitsplätze kosten werde, sei unvermeidlich, betonte Daum erneut. Auf konkrete Zahlen und Zeiträume wollte er sich allerdings nicht festlegen. Daimler Truck hat weltweit aktuell rund 100 000 Mitarbeiter.
Gestützt auf eine inzwischen wieder spürbar gewachsene Nachfrage geht Daimler davon aus, Absatz und Umsatz in diesem Jahr deutlich steigern zu können. "Im zweiten Halbjahr 2020 hat unser Geschäft wieder deutlich angezogen, und diesen Schwung werden wir im laufenden Jahr beibehalten", sagte Daum.
Im Corona-Jahr 2020 hatte der Konzern mit 378 500 Lastwagen und Bussen ein gutes Viertel weniger verkauft als im Vorjahr. Der Umsatz ging um 22 Prozent auf 34,7 Milliarden Euro zurück, das bereinigte operative Ergebnis gar um 75 Prozent auf 678 Millionen Euro. Ohne die Bereinigung, bei der bestimmte Sondereffekte herausgerechnet werden, waren es 525 Millionen Euro - ein Rückgang um 80 Prozent.
Dritte BGH-Verhandlung zu Diesel-Klagen gegen Daimler abgesagt
Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler kommt vorerst wieder nicht zustande. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sagte am Donnerstag zum dritten Mal eine bereits angesetzte Verhandlung wieder ab. Zur Begründung hieß es erneut, dass der klagende Autokäufer seine Revision zurückgenommen habe (Az. VI ZR 813/20). Am 9. März hätte darüber verhandelt werden sollen. Zuvor waren bereits für Oktober und Dezember geplante Verhandlungen abgesagt worden.
Daimler betonte, dass es auch in dem nun abgesagten dritten Fall keinen Vergleich gegeben oder der Autobauer irgendwie anders auf die Rücknahme der Revision hingewirkt habe. "Wir hätten eine Entscheidung durch den BGH begrüßt", sagte ein Sprecher. Anders als bei den beiden vorangegangenen Absagen kündigte der BGH diesmal keine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an.
Tausende Besitzer eines Mercedes-Diesel werfen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters, das die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen reduziert, die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. Der Autobauer hält die Technik für zulässig.
Der Bundesgerichtshof hatte sich im Januar erstmals in einem Beschluss zum Thermofenster bei Daimler geäußert. Entwicklung und Einsatz der Technik allein begründeten noch keinen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, stellten sie darin fest. Das gelte selbst dann, wenn die Technik tatsächlich als unzulässig einzustufen sei. Sittenwidrig sei es nur dann, wenn weitere Umstände hinzukämen, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen ließen.
Da die BGH-Richter den konkreten Fall aber an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen haben, ist die Frage weiterhin nicht endgültig entschieden. Nach Ansicht von Daimler hat der Beschluss trotzdem Leitcharakter für viele Tausend Verfahren in Deutschland. Eine für Anfang der Woche geplante Verhandlung zum Software-Update in VW (Volkswagen (VW) vz)-Dieseln, in der es auch um das Thermofenster hätte gehen sollen, hatte der BGH ebenfalls abgesagt. Auch dort hatte der klagende Autokäufer seine Revision zurückgezogen.
STUTTGART (dpa-AFX)
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