27.11.2020 18:09:38
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Corona-Tests für gefährdete Gruppen sollen ausgebaut werden
Die Neuregelungen sollen am kommenden Dienstag (1. Dezember) in Kraft treten. Konkret soll unter anderem klargestellt werden, dass man für Tests nach einer Warnung über die Corona-App nicht gesondert vom Arzt oder Gesundheitsamt als "Kontaktperson" festgestellt werden muss. Die Verordnung soll zudem aufschlüsseln, in welchen Konstellationen man als Kontaktperson gilt und sich nach ärztlicher Anordnung auch ohne Symptome testen lassen kann - etwa bei engem Kontakt von mindestens 15 Minuten zu einem Infizierten in den letzten zehn Tagen.
Gelten soll dies auch, wenn man durch Nähe zu einem Infizierten "mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand ausgesetzt war" - bei Feiern, gemeinsamem Singen oder Sport in Innenräumen. Genannt werden zudem Menschen, die mit einem Infizierten für mehr als 30 Minuten "in relativ beengter Raumsituation oder einer schwer zu überblickenden Kontaktsituation" waren - etwa in Schulklassen und bei Gruppenveranstaltungen, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete das Nachrichtenportal "ThePioneer" (Freitag) darüber.
Geregelt werden soll zudem, dass für Pflegeheimbewohner und Patienten in Kliniken bis zu 30 Schnelltests pro Person und Monat möglich sein sollen. Einrichtungen müssen dazu Test-Konzepte erstellen. Bisher sind in Pflegeheimen bis zu 20 Tests pro Monat und Bewohner möglich.
BERLIN (dpa-AFX)

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