09.07.2022 00:59:39

CORONA-BLOG/Intensivmediziner: Hoher Krankheitsstand bei Klinikpersonal

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie in kompakter Form:

Intensivmediziner beklagen hohen Krankheitsstand bei Klinikpersonal

Die steigenden Corona-Zahlen belasten zunehmend den Krankenhausbetrieb. "Vor allem die hohe Zahl erkrankter Mitarbeiter macht uns deshalb gerade im Gesundheitssystem zu schaffen - zudem einige auch endlich noch ihren verdienten Urlaub antreten, um mit neuer Kraft in die Wintermonate zu starten", sagte der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Gernot Marx, den Zeitungen der FunkeMediengrupp. So melden derzeit 55 Prozent der Intensivstationen in Deutschland dass sie im teilweise eingeschränkten oder eingeschränkten Betrieb arbeiteten. Auch die Intensivstationen sind den Angaben zufolge wieder stärker belastet. Man verzeichne in Deutschland gerade wieder einen moderaten Anstieg der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen auf ein Nicveau, etwa doppelt so hoch wie zur gleichen Zeit im Vorjahr.

Hausärzte-Chef Weigeldt fordert neue Impfkampagne gegen Corona

Der Deutsche Hausärzteverband hat die Bundesregierung mit Blick auf die niedrige Booster- und Viertimpfungsquote zu einer neuen Impfkampagne im Kampf gegen die Corona-Pandemie aufgerufen. "Bei all den Diskussionen um das Für und Wider einzelner Maßnahmen darf nicht vergessen werden, dass die wichtigste und wirkungsvollste Maßnahme die Impfung ist und bleibt", sagte der Bundesvorsitzende des Verbands, Ulrich Weigeldt, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). "Wir brauchen daher eine positive Impfkampagne - nicht nur für die vierte Impfung, sondern auch um die Impflücken bei der ersten und der dritten Impfung zu schließen."

Aktionärsversammlungen auch nach Corona-Krise virtuell möglich

Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sind auch nach der Corona-Krise im virtuellen Raum möglich. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend eine Änderung des Aktienrechts. Die Unternehmen können die Versammlung ihrer Aktionäre demnach als Präsenzveranstaltung, als hybride Versammlung oder rein virtuell abhalten. Eine Reihe von Vorschriften soll dafür sorgen, dass die Anteilseignerinnen und -eigner auch virtuell ihre Rechte wahrnehmen können. So muss die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen werden und alle müssen eine Redemöglichkeit haben. Die Aktionäre müssen Anträge elektronisch stellen und ihre Stimme elektronisch abgeben können. Der Vorstand des Unternehmens muss den Aktionären seinen Bericht schon vor der Versammlung zugänglich machen; die Anteilseigner können schon im Vorfeld Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung müssen sie Fragen stellen und Widerspruch einlegen können.

Kontakt zur Redaktion: konjunktur.de@dowjones.com

DJG/gos

(END) Dow Jones Newswires

July 08, 2022 19:00 ET (23:00 GMT)

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