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Unzulässige Hinhaltetaktik 09.02.2024 16:02:00

ByteDance-Aktie: TikTok verliert in Lizenzstreit

ByteDance-Aktie: TikTok verliert in Lizenzstreit

Diensteanbieter sind nämlich verpflichtet, "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen, um die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe der geschützten Werke zu erwerben. Eine "Hinhaltetaktik" sei daher nicht zulässig, urteilte das Landgericht München I am Freitag.

Im konkreten Fall hatte die klagende Firma die Plattform TikTok auf diverse unberechtigte Veröffentlichungen mehrerer Filme aufmerksam gemacht und der Social-Media-Plattform angeboten, diese kostenpflichtig zu lizenzieren. Zwar nahm TikTok die betreffenden Werke daraufhin von der Plattform, auf der die Nutzer vorrangig Videoclips erstellen und miteinander teilen. TikTok gab aber keine Unterlassungserklärung ab. Auch kam es nicht zu einem Vertragsabschluss, weshalb die Firma TikTok letztlich unter anderem auf Unterlassung verklagte.

Dagegen wehrte sich die Video-App mit dem Argument, dass die Urheberrechtsreform von 2021 verhindern solle, dass Online-Anbieter während laufender Lizenzverhandlungen von der Gegenpartei verklagt würden. Das Landgericht erteilte dem aber nun eine Abfuhr: "Das konkrete Verhalten der Beklagten ließ nicht das Ziel erkennen, alsbald zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen", erläuterte die Kammer.

Die Verhandlungen seien einseitig gewesen, TikTok habe keine Preisvorstellungen genannt oder Gegenangebote abgegeben. Deshalb verurteilten die Richterinnen TikTok zu Unterlassung sowie Auskunft und verpflichtete das Unternehmen zum Schadenersatz. Dessen Höhe kann aber erst in einem zweiten Schritt festgestellt werden, nachdem TikTok Auskunft erteilt hat, wie genau die Filmausschnitte genutzt wurden. Das Urteil ist zudem noch nicht rechtskräftig.

Auch der weltgrößte Musik-Konzern Universal Music hat vor kurzem damit begonnen, Songs seiner Künstler aus der Video-App zu entfernen, nachdem er Verhandlungen über eine Verlängerung der bisherigen Vereinbarung für gescheitert erklärt hatte. TikTok erlaubt es Nutzern, Videodateien hochzuladen und zu teilen, die sie zum Beispiel mit Songs unterlegen.

/eri/DP/jha

MÜNCHEN (dpa-AFX)

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Bildquelle: XanderSt / Shutterstock.com
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