19.02.2015 20:00:00

Buwog - Gericht ortet "qualifizierte Verdachtslage"

--------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA0595 vom 19.02.2015 ist im zweiten Absatz der zweite Satz ersatzlos zu streichen. ---------------------------------------------------------------------

In der Causa des Korruptionsverdachts im Rahmen der Buwog-Privatisierung kann das Justizministerium den Anklage-Entwurf noch nicht prüfen. Durch einen Fehler des Straflandesgerichts Wien - es wurde auf eine Verdächtigen-Ladung vergessen - ist noch nicht rechtskräftig entschieden, so "Die Presse" (Freitag). Das Gericht orte aber ähnlich wie die Staatsanwaltschaft eine "qualifizierte Verdachtslage".

Der Zeitung zufolge wird vom Straflandesgericht ein Untreuschaden in Höhe von "drei Millionen Euro" auf Kosten der Republik Österreich geortet. Unter den Verdächtigen gilt auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser als Zentralfigur. Grasser wies - wie auch der Immobilienmakler Ernst Plech - stets alle Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(Schluss/folgt Zus.) phs/rf

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