11.08.2016 14:28:00

BUWOG-Anklage Fall für VfGH - Verfahren könnte sich weiter verzögern

Dass Beschuldigte in Österreich nur zwei Wochen Zeit haben, um gegen eine Anklage Einspruch zu erheben, könnte nun das BUWOG-Verfahren weiter in die Länge ziehen. Nämlich dann, wenn auch das Landesgericht für Strafsachen die Gesetzespassage, die die Einspruchsfrist regelt, für verfassungswidrig hält.

Jedes Gericht ist verpflichtet, einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu stellen, wenn es der Meinung ist, es muss für eine Entscheidung eine gesetzeswidrige Passage anwenden, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag zur APA.

In der Causa Buwog rund um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen geht es um die Strafprozessordnung (StPO), die die Einspruchsfrist für die Anklageerhebung regelt. Ab Zustellung der Anklage haben die Beschuldigten dafür 14 Tage Zeit.

Zu kurz, finden einige der insgesamt 16 Beschuldigten im Buwog-Verfahren. Sie haben deshalb schon Anträge beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht und auch angeregt, dass sich das Gericht selbst an den VfGH wenden möge.

Ob das Gericht das tut, steht noch nicht fest. Man wolle einmal abwarten, bis die Anklageeinspruchsfristen für alle Beschuldigten abgelaufen sind, heißt es. Für ein paar ging die Frist am 9. August zu Ende, für andere läuft sie noch ein paar Tage.

Wenn sich das Gericht an den VfGH wendet, würde das die inhaltliche Überprüfung der Anklage durch das Oberlandesgericht (OLG) hemmen. Das Buwog-Verfahren würde sich also weiter verzögern. Der VfGH braucht im Schnitt acht Monate für seine Entscheidungen.

Der Individualantrag des angeklagten Immobilienmaklers Ernst Karl Plech beim VfGH wegen der kurzen Einspruchsfrist hat hingegen keine aufschiebende Wirkung.

Die Staatsanwaltschaft hat in der Causa Buwog rund sieben Jahre gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und mehr als ein Dutzend weitere Personen ermittelt. Sie hegt Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 und bei der Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower. Die Vorwürfe lauten auf Untreue und Geschenkannahme durch Beamte bzw. Bestechung sowie Beweismittelfälschung, es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Beschuldigten haben die Anschuldigungen bisher stets vehement zurückgewiesen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

(Schluss) snu/rf

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