02.06.2022 17:26:41
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Bundeswehr-Sondervermögen am Freitag im Bundestag
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag will noch in dieser Woche die Einrichtung des geplanten Sondervermögens über 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr beschließen. Das geht aus der aktualisierten Tagesordnung des Parlaments hervor. Demnach ist für 14 Uhr die Debatte über eine Änderung des Grundgesetzes für das Sondervermögen angesetzt. In der namentlichen Schlussabstimmung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich. Um 14:45 Uhr steht dann das Bundeswehrsondervermögensgesetz selbst auf der Tagesordnung, auch hier ist eine namentliche Abstimmung geplant. Die Ergebnisse sollen ab 16.45 Uhr bekanntgegeben werden. Der Bundesrat könnte das Vorhaben danach noch am Freitag beschließen.
Nachdem sich Koalition und Union auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt haben, gilt eine Zustimmung zu dem Vorhaben als sicher. Der Bundestagshaushaltsausschuss hat den Plänen bereits am Mittwochabend zugestimmt, wie der Bundestag bekanntgab. Ziel des Sondervermögens ist demnach die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Schließung der Fähigkeitslücken der Bundeswehr. Auch der Wirtschaftsplan des Sondervermögens liege inzwischen vor, in dem die geplanten Beschaffungsvorhaben näher ausgeführt werden.
Der Ausschuss hatte Änderungen angenommen, die auf die Absprache zwischen der Koalition und der Union zurückgehen. Die Kreditaufnahme soll nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet werden, dafür soll im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt werden. Darin soll im Grundgesetz nun klargestellt werden, dass "zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" ein Sondervermögen "für die Bundeswehr" eingerichtet werden kann. Im ursprünglichen Entwurf fehlte der Zusatz "für die Bundeswehr".
Fähigkeitslücken sollen geschlossen werden
Im Sondervermögensgesetz selbst wird nun laut Bundestag unter anderem klargestellt, dass das Sondervermögen den Zweck hat, "die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden Nato-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können."
Die Mittel des Sondervermögens sollten der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen. Zudem sollen mithilfe des Sondervermögens "im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt" werden. Damit wird die Verbindung von Ausgaben aus dem Sondervermögen mit dem Nato-Ziel für Verteidigungsausgaben direkt im Gesetzestext konkretisiert.
Außerdem soll der Haushaltsausschuss alle Verträge über Beschaffungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge billigen müssen, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten. Ein neues Gremium aus Mitgliedern des Ausschusses soll zudem vom Verteidigungsministerium über alle Fragen des Sondervermögens unterrichtet werden. Die Tilgung der Kredite soll laut dem Entwurf spätestens am 1. Januar 2031 beginnen und "über einen angemessenen Zeitraum" erfolgen.
Luftwaffe erhält die meisten Mittel
Laut dem Wirtschaftsplan soll in den kommenden Jahren der größte Ausgabeposten die Beschaffung im Bereich der Luftwaffe sein. Dafür sind laut den Angaben rund 33,4 Milliarden Euro vorgesehen. Als Vorhaben sind demnach unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35 als Nachfolger des Tornados angegeben. Auf die "Beschaffung Dimension Land" entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro und auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sollen auf Beschaffungen der Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung entfallen.
Insgesamt belaufen sich die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen auf 82 Milliarden Euro. Einige Vorhaben sind laut Wirtschaftsplan zudem schon im Haushalt selbst abgebildet. "Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt", heißt es darin.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
(END) Dow Jones Newswires
June 02, 2022 11:26 ET (15:26 GMT)
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