Erfolg für Umwelthilfe |
27.02.2018 17:54:00
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Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für Diesel-Fahrverbote - BMW-, Daimler-Aktien stabil, VW schwächer
Es könnte bedeuten, dass die Bürgermeister in Städten mit hoher Stickoxidbelastung Dieselwagen zumindest zeitweise aussperren müssen, um die Luftqualität zu verbessern. Konkret wurden die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Düsseldorf und Stuttgart geprüft. Die örtlichen Verwaltungsgerichte waren der Meinung, dass Fahrverbote bereits möglich waren. Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als "effektivste" Maßnahme bewertet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Diesel-Fahrverbote müssten "ernstlich geprüft" werden.
Dagegen waren Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Revision gegangen. Kommunen, Länder und Bundesregierung wollten Fahrverbote mit aller Macht verhindern. Das Urteil könnte das Vertrauen in den Dieselmotor schwer erschüttern. Laut Umweltbundesamt wurden vergangenes Jahr in 70 Städten hierzulande die Grenzwerte für giftige Stickoxide dauerhaft überschritten, in 20 davon erheblich. Hauptquelle für die schädlichen Gase sind die Auspuffe von Diesel-Pkw.
Urteil belastet Aktien deutscher Automobilhersteller kurzzeitig
Die Papiere der deutschen Automobilhersteller haben am Dienstagmittag nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten in deutschen Großstädten zunächst nachgegeben. BMW-Aktien behaupteten sich zuletzt und schlossen mit einem Abschlag von 0,06 Prozent bei 87,70 Euro. Die Daimler-Aktien konnten sich mit einem Plus von 0,20 Prozent auf 70,37 Euro in die Gewinnzone retten. Volkswagen-Vorzüge knickten um 0,89 Prozent auf 164,06 Euro ein.
dpa-AFX Broker / Dow Jones
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