18.03.2022 12:34:42

Bundestag stimmt Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zu

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die eine weitgehende Aufhebung der bisherigen allgemeinen Corona-Beschränkungen möglich machen. Zugestimmt haben 388 Abgeordnete, dagegen waren 277, und zwei enthielten sich, wie Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) bekanntgab. Vorgesehen sein soll nun nur noch ein Basisschutz, so eine Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen. Strengere Maßnahmen sollen nur noch in sogenannten Hotspots möglich sein.

Die Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie müssen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, nachdem am Samstag die bisherige Rechtsgrundlage ausläuft. Die neue Rechtsgrundlage, die der Bundesrat bei einer Sondersitzung noch am Freitag endgültig beschließen soll, gilt dann ab Sonntag. Die Bundesländer haben aber heftige Kritik geübt, und viele von ihnen wollen die geltenden Regeln in einer Übergangsfrist bis Anfang April aufrechterhalten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte im Bundestag, die Begrenzung der Beschränkungen auf Regionen, in denen eine Überlastung zu befürchten sei, sei "der richtige Weg". Die Landkreise würden die Regelungen umsetzen können. "Wir sind heute nicht zusammengekommen, um über einen Freedom Day zu sprechen", machte er klar. Die Regelungen könnten bei einer Verschlechterung der Lage jederzeit angepasst werden.

Nach der neuen Regelung soll bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage künftig eine Hotspot-Regelung greifen, in deren Zuge betroffene Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden können, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist aber ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Die auf den neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September außer Kraft treten. Dann soll neu bewertet werden, welche Maßnahmen im Herbst und Winter erforderlich sind.

Ferner sieht der Entwurf vor, dass aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise diese Begriffe in dem Gesetz definiert werden sollen. Die Bundesregierung soll per Rechtsverordnung davon abweichende Regelungen treffen dürfen, muss aber Übergangsfristen vorsehen, damit sich die Bürger auf die neue Rechtslage einstellen können. Zur Rechtsbereinigung soll die Corona-Einreise-Verordnung angepasst werden. Für stationäre Pflegeeinrichtungen soll zudem das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/sha

(END) Dow Jones Newswires

March 18, 2022 07:34 ET (11:34 GMT)

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