28.02.2014 16:55:42
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Bundesregierung klagt gegen Beihilfeverfahren zum EEG
Von Andreas Kißler
BERLIN--Die Bundesregierung geht gegen das von der EU verfolgte Beihilfeverfahren zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an. Sie hat dazu am Freitag beim Gericht der Europäischen Union Klage gegen den Beschluss der Europäischen Kommission eingereicht, das Hauptprüfungsverfahren zum EEG zu eröffnen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Am Montag wäre die Frist für eine Klage abgelaufen.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hatte im Dezember 2013 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Im Zentrum der Brüsseler Beanstandungen steht der Vorwurf einer möglichen Wettbewerbsverzerrung in Europa durch die zahlreichen Befreiungen deutscher Unternehmen von der EEG-Umlage.
Erst am Mittwoch hatte eine Expertenkommission, die die Bundesregierung berät, eine komplette Abschaffung der Förderung der Erneuerbaren verlangt. Das Wirtschaftsministerium wies unmittelbar daraufhin aber die Kritik der Wissenschaftler zurück, das EEG fördere weder Klimaschutz noch Innovationen. Das EEG "ist und bleibt auch ein Kerninstrument der deutschen Klima- und Energiepolitik dieser Bundesregierung", sagte eine Ministeriumssprecherin.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/smh
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February 28, 2014 10:25 ET (15:25 GMT)
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