18.03.2022 13:47:44

Bundesrat billigt Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gebilligt, die eine weitgehende Aufhebung der bisherigen allgemeinen Corona-Beschränkungen vorsehen. Die Länderkammer verzichtete bei einer Sondersitzung in Berlin darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Vorgesehen ist nun nur noch ein Basisschutz, so vor allem eine Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen. Strengere Maßnahmen sollen nur noch in so genannten Hotspots möglich sein. Die neuen Regeln gelten ab Sonntag.

Ländervertreter übten in der Sitzung aber erneut heftige Kritik und mahnten angesichts der steigenden Infektionszahlen unter anderem eine genauere Definition von Hotspots an. Viele Länder wollen die bisher geltenden Regeln noch in einer Übergangsfrist bis Anfang April aufrechterhalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor im Bundestag hingegen betont, die Landkreise würden die Regelungen umsetzen können, und sie könnten bei einer Verschlechterung der Lage jederzeit angepasst werden.

Nach den neuen Bestimmungen soll bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage künftig eine Hotspot-Regelung greifen, in deren Zuge betroffene Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden können, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist aber ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September außer Kraft treten. Dann soll neu bewertet werden, welche Maßnahmen im Herbst und Winter erforderlich sind.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/cbr

(END) Dow Jones Newswires

March 18, 2022 08:48 ET (12:48 GMT)

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