Armutszeugnis |
12.09.2016 16:55:00
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Bundespräsidenten-Stichwahl in Österreich wird verschoben
Die Stichwahl um das Präsidentenamt muss wiederholt werden, weil das österreichische Verfassungsgericht Anfang Juli nach einer Beschwerde der rechtspopulistischen FPÖ die erste Stichwahl vom 22. Mai wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung für ungültig erklärt hatte. Diese Wahl hatte Van der Bellen mit hauchdünnem Vorsprung vor dem FPÖ-Kandidaten Hofer gewonnen.
Der Wiederholungstermin am 2. Oktober ist nun geplatzt, weil Klebestreifen auf den Umschlägen für die Briefwahlunterlagen nicht richtig haften. Wegen des Produktionsfehlers sei eine "einwandfreie und rechtskonforme" Wahl nicht möglich, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka, der sich bei den Wählern und den beiden Kandidaten entschuldigte.
Wenn die Kuverts der Wahlkarten nicht ordnungsgemäß verklebt sind, sind die Stimmen ungültig. Experten hatten deshalb davor gewarnt, dass die fehlerhaften Umschläge zu einer erneuten juristischen Anfechtung der Wahl führen könnten.
Schon bei der ersten Stichwahl hatte es Ärger mit den 700.000 Briefwahl-Stimmen gegeben: Das Verfassungsgericht hatte die Aufhebung des Wahlergebnisses mit Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung von Stimmzetteln begründet. Moniert wurde insbesondere, dass einige Briefwahlstimmen bereits am Wahlsonntag ausgezählt wurden statt wie vorgeschrieben am darauffolgenden Tag.
Die FPÖ hat deshalb bereits gefordert, bei der Stichwahl auf die Briefwahl zu verzichten. Ohne die Briefwahlstimmen hätte der FPÖ-Kandidat Hofer die Stichwahl im Mai gewonnen. Van der Bellen erhielt am Ende insgesamt rund 31.000 Stimmen mehr als Hofer.
Die Verschiebung des Wahltermins stellt die österreichische Regierung nun vor viele neue Probleme: Die beschlossene Wahlverschiebung ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich. Das Parlament muss also ein neues Wahlgesetz verabschieden. Möglicherweise wird auch das Wählerregister geändert, da seit der ersten Stichwahl im Mai zehntausende Wahlberechtigte gestorben sind oder das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Für die entsprechenden Regelungen ist im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Österreich hat schon seit zwei Monaten keinen Bundespräsidenten mehr. Der Sozialdemokrat Heinz Fischer war im Juli nach zwölf Jahren im Amt abgetreten. Er wird interimsmäßig von einem Kollegium aus dem Parlamentspräsidenten und dessen zwei Stellvertretern ersetzt, dem auch der FPÖ-Kandidat Hofer angehört.
DJG/kla Dow Jones Newswires WIEN (AFP)
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