15.09.2010 17:39:13

Bundesnetzagentur kritisiert Teilleistungsrabatte der Dt Post nicht

   BONN (Dow Jones)--Die Deutsche Post AG, Bonn, darf ihren Kunden auch weiterhin Rabatte auf bestimmte Dienstleistungen einräumen. Zu diesem Ergebnis kam die Bundesnetzagentur nach einer eingehenden Prüfung der erhöhten Teilleistungsrabatte der Post. Die Überprüfung der neuen Rabatte habe ergeben, so die Behörde am Mittwoch weiter, dass die Teilleistungsentgelte die Kosten der Leistungsbereitstellung decken und einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Sonderlasten der DP AG leisten.

   Die Teilleistungsentgelte enthalten nach Einschätzung der Behörde keine missbräuchlichen, wettbewerbsbeeinträchtigenden Abschläge bzw. verstoßen auch nicht gegen das Diskriminierungsverbot, weil die Rabatte allen Teilleistungskunden in gleicher Höhe gewährt werden.

   Die Bundesnetzagentur hatte die seit 1. Juli 2010 geltenden, erhöhten Teilleistungsrabatte einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die Deutsche Post gewährt Teilleistungsrabatte den Wettbewerbern und Konsolidierern, die größere Sendungsmengen vorsortiert direkt in die Post-Briefzentren liefern. Die Rabatte resultieren aus der Kostenersparnis durch das Wegfallen der postvorbereitenden Tätigkeiten wie das Einsammeln, Frankieren und Vorsortieren auf postalische Leitregionen.

   Die Deutsche Post hatte ihre Teilleistungsrabatte zum 1. Juli 2010 deutlich erhöht und mit der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Postdienstleistungen begründet. So sollten insbesondere die Nachteile für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Einlieferer von Teilleistungssendungen kompensiert werden.

   Alternative Postdienstleister, insbesondere mit eigenem Zustellnetz, hatten sich in zahlreichen Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt, weil die Rabatte nach ihrer Auffassung die eigenen Wettbewerbsmöglichkeiten behinderten.

   "Auch wenn wir in diesem konkreten Fall nicht eingreifen konnten, werden wir weiter sorgfältig darauf achten, dass sich die DP AG durch ihre Preissetzung keine ungerechtfertigten Quersubventionierungspotenziale erschließt und damit die Wettbewerbsmöglichkeiten alternativer Postdienstleister in unzulässiger Weise beeinträchtigt", sagte Agenturpräsident Matthias Kurth. Mit Blick darauf werde die Agentur mögliche Preiserhöhungen im Privatkundenbereich, wie sie von der Post gelegentlich angedeutet würden, sehr kritisch prüfen.

Webseiten: www.bundesnetzagentur.de www.dp-dhl.de

- Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0) 40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com,

DJG/kib/kla (END) Dow Jones Newswires

   September 15, 2010 11:07 ET (15:07 GMT)

   Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.- - 11 07 AM EDT 09-15-10

JETZT DEVISEN-CFDS MIT BIS ZU HEBEL 30 HANDELN
Handeln Sie Devisen-CFDs mit kleinen Spreads. Mit nur 100 € können Sie mit der Wirkung von 3.000 Euro Kapital handeln.
82% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Analysen zu DHL Group (ex Deutsche Post)mehr Analysen

13.11.24 DHL Group Equal Weight Barclays Capital
12.11.24 DHL Group Neutral UBS AG
11.11.24 DHL Group Neutral UBS AG
07.11.24 DHL Group Kaufen DZ BANK
06.11.24 DHL Group Hold Warburg Research
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

DHL Group (ex Deutsche Post) 34,72 0,09% DHL Group (ex Deutsche Post)

Indizes in diesem Artikel

DAX 19 626,45 1,03%
Dow Jones 44 910,65 0,42%
Prime All Share 7 635,14 0,96%
HDAX 10 310,83 0,94%
CDAX 1 682,51 0,92%
DivDAX 184,01 0,62%
EURO STOXX 498,81 0,74%