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28.01.2015 12:27:00
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Bund will Komplikationen bei ÖVAG-Abbau abwehren
Die Entscheidung zur Restrukturierung und Überführung der ÖVAG in eine Abbaugesellschaft mit gleichzeitiger Rücklegung der Banklizenz "wurde im Zuge der Ergebnisse des Stresstests getroffen", unterstreicht der Minister in dem Antwortschreiben. Ziel der Entscheidung sei überdies gewesen, weitere staatliche Beihilfen zu vermeiden und den Volksbankensektor nachhaltig solide zu gestalten.
Zentralinstitutsfunktionen, die die ÖVAG als Bank derzeit ausübt, werden heuer auf die Volksbank Wien-Baden als neues Spitzeninstitut übertragen. Für das restliche ÖVAG-Portfolio gibt es dann die Abbaugesellschaft, wobei laut Schelling beabsichtigt ist, "die derzeitigen Eigentumsverhältnisse der ÖVAG in der Abbaugesellschaft großteils zu erhalten."
An der ÖVAG hält der Bund gegenwärtig 43,3 Prozent. Mehrheitseigentümer sind die österreichischen Volksbanken, deren Holding 51,6 Prozent hält. 3,8 Prozent hält die deutsche DZ Bank, die RZB hält 0,9 Prozent und sonstige Aktionäre 0,4 Prozent.
Diese Eigentumsverhältnisse gelten seit April 2012, als die Bank - "zur Abwehr einer Insolvenzgefahr" - teilverstaatlicht wurde. In seiner Anfragebeantwortung schreibt der Finanzminister, dass die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) sowohl im Jänner 2009 (vor Zeichnung von Partizipationskapital durch den Staat) als auch im März 2012 (vor Durchführung des Kapitalschnitts beziehungsweise der Kapitalerhöhung) eine positive Stellungnahme als Grundlage der staatlichen Unterstützung abgegeben hat: "Darin wurde die Systemrelevanz beziehungsweise Überlebensfähigkeit der Bank bestätigt".
Dass die Sanierung durch das staatliche Partizipationskapital nicht geschafft wurde, wurde laut Schelling vor allem auf die Folgen der Finanzkrise (Kreditausfälle, Immobilienabwertungen, Länderrisiko Griechenland) sowie Beteiligungsabschreibungen zurückgeführt. Ursächlich für die 2012 getroffenen Maßnahmen waren Risiken aus dem "Altportfolio", die der Bank 2011 erneut zu schaffen gemacht hatten. Im EU-Kommissionsbeschluss von September 2012 zum Beihilfeverfahren waren folgende große Belastungsposten angeführt:
Verluste der VBI-Tochtergesellschaften und Buchwertberichtigungen in der ÖVAG über 380 Mio. Euro; Wertberichtigungen von 300 Mio. Euro auf Investitionen der ÖVAG, die mit den von der Staatsschuldenkrise am stärksten betroffenen Ländern verbunden waren; Totalabschreibung des verbliebenen Partizipationskapitals der ÖVAG in der Kommunalkredit (142 Mio. Euro) und Korrektor des Buchwerts der Investkredit um 323 Mio. Euro bei deren Fusion mit der ÖVAG.
Drei Jahre nach der Teilverstaatlichung steht die ÖVAG nun auf Abbau. Im Dezember hat die Europäische Zentralbank dem künftigen Volksbanken-Verbund eine Kernkapitalquote von 14,6 Prozent vorgegeben, die ab 26. Juli 2015 zu erfüllen ist - dies noch auf Basis der Lage von Ende 2013. Bis dahin wird u.a. der Verkauf der verlustreichen Rumänientochter über die Bühne sein.
In einer Anleiheprospekt-Ergänzung von Ende Dezember 2014 hat die ÖVAG übrigens vorsorglich schon einmal auf ein Risiko mit diesen künftigen Kapitalvorgaben aufmerksam gemacht: "Es besteht das Risiko, dass der Volksbanken-Verbund nicht in der Lage ist, die höhere (von der EZB vorgeschriebene) harte Kernkapitalquote zu erfüllen."
(Schluss) rf/tsk
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