05.03.2017 11:22:41

Brexit auch ohne Zahlung bereits eingegangener Verpflichtungen möglich

   LONDON (AFP) -- Großbritannien könnte nach Ansicht eines Ausschusses des Oberhauses die Europäische Union (EU) auch ohne die Erfüllung von bereits eingegangenen Zahlungsverpflichtungen verlassen. Dies sei möglich, wenn auch nach zweijährigen Verhandlungen zwischen London und Brüssel keine Einigung gefunden werde, schreibt die Vorsitzende des Unterausschusses für europäische Finanzangelegenheiten, Kishwer Falkner, in einem am Samstag vorgelegten Bericht. Allerdings müsse die Regierung in London "die politischen und die finanziellen" Kosten einer solchen Entscheidung abwägen.

   Großbritannien ist nach Deutschland, Frankreich und Italien der viertgrößte Nettozahler der EU. Im vergangenen Juni hatte sich eine knappe Mehrheit der Briten bei einem Referendum für einen EU-Austritt ausgesprochen.

   Die EU pocht darauf, dass Großbritannien trotz des 2019 erwarteten Austritts bereits eingegangene finanzielle Verpflichtungen erfüllt. Dabei geht es um langfristige Zusagen für den EU-Haushalt oder Pensionszahlungen für europäische Beamte. Nach Angaben aus EU-Kreisen könnte sich die gesamte Forderung an London auf bis zu 60 Milliarden Euro summieren.

   Eine Vereinbarung über die Höhe der Zahlungen an die EU sei "wesentliches Element" der bevorstehenden Austrittsverhandlungen mit London, hatte ein Sprecher der EU-Kommission kürzlich gesagt. Großbritanniens Premierministerin Theresa May hat angekündigt, bis Ende März offiziell den Austritt aus der EU zu erklären. Damit beginnen auf zwei Jahre befristete Austrittsverhandlungen zwischen beiden Seiten. Bis zu deren Abschluss bleibt Großbritannien EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.

   Kontakt zum Autor: maerkte.de@dowjones.com

   DJG/thl

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   March 05, 2017 04:52 ET (09:52 GMT)- - 04 52 AM EST 03-05-17

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