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Schutzwürdig 02.07.2020 16:59:42

Börsenkandidat CureVac: Regierung darf Erkenntnisse über möglichen US-Einfluss auf CureVac geheim halten

Börsenkandidat CureVac: Regierung darf Erkenntnisse über möglichen US-Einfluss auf CureVac geheim halten

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag eines Journalisten ab, der entsprechende Auskunft vom Bundesgesundheitsministerium erlangen wollte. Der Kläger hatte Einsicht in die Abstimmung zwischen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erbeten, das Ministerium lehnte den Antrag jedoch ab.

Das Gericht folgte der Regierung. Der "Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung" sei in diesem Fall höher als der presserechtliche Auskunftsanspruch. Erörterungen im Kabinett seien besonders schutzwürdig, insbesondere bei laufenden Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen. Würden Abstimmungen zwischen Merkel und Spahn bekannt, wäre die Reaktion auf angebliche oder tatsächliche Abwerbebemühungen um bedeutsame Unternehmen vorhersehbar, so das Gericht. Dies würde der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung zuwider laufen.

CureVac forscht derzeit an einem Impfstoff gegen das Coronavirus. Medienberichte über mögliche Exklusivverträge mit den USA hatte das Pharmaunternehmen jedoch zurückgewiesen. Mitte Juni verkündete Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), dass sich der Bund mit 300 Millionen Euro an CureVac beteiligen werde. Der Einstieg soll über die staatliche KfW-Bank erfolgen.

BERLIN (Dow Jones)

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Bildquelle: Matthias Hangst/Getty Images

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