09.05.2007 15:09:00
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BMF: Risikobegrenzungsgesetz kommt zum 1. Januar 2008
Zu einem am Vortag von dem für Finanzmarktthemen zuständigen BMF-Abteilungsleiter Jörg Asmussen benannten Bündel von Maßnahmen für das Gesetz könnten unter Umständen noch weitere hinzu kommen. "Ich verstehe den Katalog als den der wesentlichen Überlegungen, die wir haben", sagte Albig. "Ob wir bei den Beratungen noch auf neue stoßen, ist dem Verfahren anheim gestellt, und es gibt auch überhaupt keinen Grund, zur Unzeit die Kataloge zu schließen", unterstrich er.
Asmussen hatte das Vorhaben am Dienstag auf einer Private-Equity-Konferenz in Frankfurt angekündigt. Die aktuell im BMF diskutierten Eckpunkte sehen nach seinen Angaben vor, ab einer Unternehmens-Beteiligung in Höhe von 10% offen zu legen, woher die Mittel zur Finanzierung des Anteils stammen und welche Strategie damit verfolgt wird. Zudem soll demnach ein Investor namentlich den Besitz von Aktien nachweisen müssen, wenn er das Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausüben und in den Genuss einer Dividende kommen will.
Überlegt wird laut Asmussen auch, die Informationsrechte der Belegschaft von Unternehmen zu stärken, die von Finanzinvestoren übernommen werden. Zudem könnten nach seinen Angaben in dem geplanten Gesetz die Regelungen zum Verbot abgesprochener Investmentaktionen mehrerer Finanzinvestoren konkretisiert werden.
Webseite: www.bmf.de -Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
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May 09, 2007 09:07 ET (13:07 GMT)
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