17.12.2015 05:31:41
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BGH verhandelt über Gema-Gebühren für DVB-T-Fernseher in Hotels
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt an diesem Donnerstag (ab 9.00 Uhr) über Gema-Gebühren für DVB-T-Fernseher in Hotels. Die Verwertungsgesellschaft für musikalische Urheberrechte Gema möchte von einem Berliner Hotel mehr als 760 Euro Vergütung. Das Hotel hat in 21 Zimmern Fernsehgeräte mit DVB-T-Zimmerantennen, mit denen die Gäste digitale terrestrische Fernsehprogramme empfangen können. Diese Übertragungsart ist für Hotels eher selten: Die meisten Fernsehprogramme kommen via Kabel oder Satellit ins Zimmer.
Kernfrage im aktuellen Rechtsstreit ist, ob die Übertragung per DVB-T genauso als öffentliche und damit gebührenpflichtige Wiedergabe zu bewerten ist wie die mit Kabel und Satellit. Die Vorinstanzen haben der Gema recht gegeben. Sie sind davon ausgegangen, dass die über die DVB-T-Hotel-Fernseher ausgestrahlte Musik eine öffentliche und vergütungspflichtige Wiedergabe von Rundfunksendungen ist (Az.: I ZR 21/14). Die Gema vertritt Urheberrechte von Komponisten, Songtextern und Musikverlegern./skf/DP/zb
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