19.06.2015 19:42:39
|
BGH-Verfahren XI ZR 154/14 durch Rücknahme der Revision beendet - Anwalt Hahn: "Bank hat kalte Füße bekommen"
Das Landgericht Hamburg hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger war erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Hamburg hat zur Begründung ausgeführt, die Widerrufsbelehrungen seien zwar fehlerhaft, aber es sei Verwirkung anzunehmen. Das Oberlandesgericht argumentierte, dass der Verbraucher zwar eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten habe, diese aber nicht geeignet gewesen sei, ihn von einem Widerruf abzuhalten. Zwischen Vertragsschluss und Widerruf hätten mehr als vier dreiviertel Jahre gelegen. Zudem hätten zwischen der vollständigen Abwicklung der Darlehen auf Wunsch der Kläger und dem Widerruf drei Jahre gelegen (Zeitmoment). Im Übrigen habe die Beklagte nach so langer Zeit darauf vertrauen dürfen, dass die Darlehen erledigt seien und ein Widerruf nicht mehr zu erwarten stehe (Umstandsmoment).
"Wir von HAHN Rechtsanwälte haben angenommen, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Hamburg vom 26.02.2014 wegen der nicht tragfähigen Begründung aufhebt. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Darlehen bereits seit drei Jahren abgelöst worden war, konnte das OLG nicht die Verwirklichung des Umstandsmoments annehmen. Ein Umstandsmoment ist vorliegend überhaupt nicht verwirklicht worden", meint Hahn. HAHN Rechtsanwälte bietet zurzeit allen betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung der Immobiliendarlehensverträge auf Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung an. Die Chancen für einen erfolgreichen Ausstieg aus bestehenden Darlehensverträgen stehen laut Anwalt Hahn bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung in einer Vielzahl von Fällen sehr gut.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.
OTS: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2
Kanzleikontakt:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB RA Peter Hahn Valentinskamp 70 20355 Hamburg Fon: +49-40-3615720 Fax: +49-40-361572 361 E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!