Tesla-Chef im Visier |
27.05.2022 20:48:39
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Beteiligung nicht vorschriftsmäßig offengelegt? SEC untersucht Musks Einstieg bei Twitter
Die SEC weist Musk in dem Schreiben darauf hin, dass er sein Investment bei Twitter wohl nicht vorschriftsgemäß offengelegt habe. Musk hatte am 4. April mitgeteilt, mehr als neun Prozent an dem Unternehmen zu halten. In den USA sind Investoren verpflichtet, binnen zehn Tagen Beteiligungen von mehr als fünf Prozent zu melden. Das hat Musk offenbar versäumt. Aktionäre von Twitter haben ihn deshalb bereits verklagt. Sie meinen, dass er durch die Missachtung der Regel günstig weiter Aktien kaufen und seine Beteiligung ausbauen konnte.
In dem Brief der SEC geht es nicht nur um die Meldefristen, sondern auch um die Art der Offenlegung. So hatte Musk zunächst ein Formular eingereicht, das ihn als sogenannten passiven Investor einstuft, der keinen Einfluss auf die Unternehmensführung nimmt. Doch Musk mischte sich von Anfang an stark in Managementfragen ein und lancierte dann kurzerhand einen Übernahmeplan. Dem stimmte Twitter letztlich auch zu. Allerdings ist derzeit ungewiss, ob der Deal gelingt. Das Formular änderte Musk nachträglich in eines für aktive Investoren.
Musk liegt seit Jahren mit der SEC im Clinch. Die Behörde hatte ihn 2018 wegen irreführender Tweets verklagt. Unter anderem hatte Musk getwittert, Tesla von der Börse nehmen zu wollen und die Finanzierung dafür gesichert zu haben. Das entsprach laut SEC jedoch nicht der Wahrheit. Bei einem Vergleich stimmte der Tesla-Chef einer Geldstrafe zu. Er musste auch den Verwaltungsratsvorsitz zeitweise abgeben und seitdem bestimmte, börsenrelevante Tweets anwaltlich prüfen lassen. Doch Musk verhöhnte die SEC danach und twitterte munter weiter.
/hbr/DP/ngu
WASHINGTON (dpa-AFX)
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