01.07.2023 09:33:00

Bestellerprinzip und Anhebung der Kategoriemieten seit heute in Kraft

--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Stellungnahme Justizministerin Zadic (letzter Absatz) ---------------------------------------------------------------------

Seit heute gilt das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung. Die Maklerprovision trifft damit nun denjenigen, der einen Makler zur Wohnungsvermittlung zuerst beauftragt hat - in der Regel ist das der Eigentümer der Wohnung. Bisher mussten für die Provision großteils die Mieterinnen und Mieter aufkommen. Parallel dazu ist neuerlich eine Anhebung der Kategoriemieten um rund 5,5 Prozent in Kraft getreten. Es ist die vierte Anpassung in knapp 15 Monaten.

Die letzten Mieterhöhungen in ähnlichem Ausmaß gab es im November 2022, davor bereits im Juni und April 2022. Die Kategoriemietzinse werden automatisch an die Teuerung angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung die Fünf-Prozent-Hürde erreicht.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bewarb in einer Aussendung einmal mehr die Reform des Maklergesetzes: Damit entlaste man "hunderttausende Wohnungssuchende in Österreich" und sorge "für mehr Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt", betonte sie. "Dank der Reform sparen sich Wohnungssuchende künftig hohe Maklerprovisionen von bis zu zwei Bruttomonatsmieten. Das ist gerade in Zeiten der Teuerung eine wichtige Entlastung."

spu/tpo/ivn

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