14.01.2015 15:20:30

Berlin begrüßt Haltung des EuGH-Generalanwalts zu OMT

   Von Stefan Lange

   BERLIN--Die Bundesregierung hat die Haltung des EuGH-Generalanwalts Pedro Cruz Villalón zu den so genannten Outright Monetary Transactions (OMT) der Europäischen Zentralbank positiv aufgenommen. "Die heute dargelegte Auffassung des Generalanwalts untermauert im Grundsatz die Position der Bundesregierung", sagte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Jäger, am Mittwoch in Berlin. "Generell lässt sich sagen, dass die Bundesregierung es begrüßt, dass mit diesem Verfahren in Luxemburg Klarheit geschaffen werden soll", erklärte Jäger.

   Nach Einschätzung von Cruz Villalón darf die EZB unter bestimmten Voraussetzungen Staatsanleihen von Euro-Mitgliedsländern ankaufen, um deren Zinsen zu senken. Mit dieser Aussage bereitete der Spanier am Mittwoch einer positiven Entscheidung des EuGH den Weg, die in einigen Monaten folgen dürfte. In seinem Schlussantrag zu einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts sagte Cruz Villalón, bei dem OMT-Programm handele es sich um eine unkonventionelle geldpolitische Maßnahme, und die EZB müsse "für die Konzipierung und Durchführung der Währungspolitik der Europäischen Union über ein weites Ermessen verfügen".

   Jäger betonte, dass es mit dem Schlussantrag weder eine Entscheidung noch eine Vorentscheidung gebe. Die Richter des Gerichtshofes seien bei ihrer Entscheidung nicht an die Auffassung des Generalanwaltes gebunden. "Es bleibt trotz allem die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten", sagte der Sprecher von Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble.

   Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

   DJG/stl/bam

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   January 14, 2015 08:49 ET (13:49 GMT)

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