19.03.2013 17:55:31

Bei Porsche glätten sich die juristischen Sorgenfalten

   Von Ilka Kopplin

   Die Porsche Automobil Holding SE zeigt sich ob der rechtlichen Risiken zahlreicher Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Übernahmekampf optimistischer. Der Grund: Ein Großteil der Klagen in den USA ist mittlerweile abgewiesen. Sie galten zuvor wegen der in den USA oft hohen zugesprochenen Schadensersatzsummen als großer Unsicherheitsfaktor.

   Porsche hatte sich seit 2005 bei Volkswagen eingekauft und rund drei Jahre später versucht, den wesentlich größeren Wolfsburger Konzern zu schlucken. Die Stuttgarter hatten die Übernahme damals mit komplizierten Aktienoptionsgeschäften vorbereitet, doch der Deal scheiterte aber aufgrund der Finanzkrise. Damals geriet der Kurs der VW-Aktie kräftig ins Wanken.

   Im Nachhinein hatten zahlreiche institutionelle Anleger, vorwiegend aus den USA und Deutschland, Schadensersatz in Milliardenhöhe gefordert. Die Kläger machten Porsche für Verluste oder entgangene Gewinne verantwortlich, die sie im Zusammenhang mit der gescheiterten VW-Übernahme erlitten hatten.

   Vor allem die Schadensersatzklagen in den USA hatten wegen der erheblichen finanziellen Risiken für Unsicherheit gesorgt. Ein Großteil dieser Klagen ist mittlerweile jedoch abgewiesen, da sich die US-Gerichte dafür nicht zuständig fühlen. Man sei auf der rechtlichen Seite "ein gutes Stück vorangekommen", sagte Vorstandschef Martin Winterkorn, der in Personalunion Volkswagen und Porsche SE führt.

   So hatte Ende vergangenen Jahres die Berufungskammer des New York State Supreme Court die Klagen von 26 Hedgefonds abgewiesen, weil sich die Transaktion, um die es gehe, vollständig im Ausland zugetragen habe und die Beklagte und die meisten Kläger nicht in New York ansässig seien. "Damit wurde unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass die Vereinigten Staaten nicht der richtige Gerichtsstand sind", sagte Winterkorn.

   Die Kläger hatten Ansprüche in Höhe von 1,4 Milliarden Dollar geltend machen wollen. Sie hatten im Anschluss darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen die Abweisung einzulegen. Im Gegenzug erklärte sich Porsche bereit, im Falle einer Klage in Deutschland auf den Anspruch der Verjährung zu verzichten. Damit dürfte sich der langwierige Rechtsstreit an deutsche Gerichte verlagern.

   Für weitere Klagen von insgesamt 46 Hedgefonds gegen die Porsche SE hatte sich bereits Ende 2010 ein District Court in New York für nicht zuständig erklärt. Hier hatten die Kläger Schadensersatz in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Dollar geltend machen wollen. 32 Kläger hatten gegen die Klageabweisung Berufung eingelegt.

   Anfang März 2013 haben nun zwölf dieser Hedgefonds ihre Berufung zurückgenommen. Damit sind ihre Klagen aber nicht vom Tisch, denn für sie ist bei dem Landgericht Braunschweig seit Ende 2011 bereits eine Klage auf Schadensersatz anhängig. Auch bleibe das Berufungsverfahren in Bezug auf die verbleibenden 20 Kläger davon unberührt, sagte Winterkorn.

   Davon unabhängig bestehen in Deutschland und Großbritannien nach wie vor milliardenschwere Klagen. "Wir halten sämtliche noch anhängige Klagen weiterhin für unbegründet - und in den USA und Großbritannien zudem für unzulässig", sagte Winterkorn. Finanzvorstand Hans-Dieter Pötsch fügte hinzu, dass die Porsche Holding die Mittel für die Prozesskosten leicht auf 41 Millionen Euro angehoben habe, damit sei man aber "sehr gut abgedeckt". Zusätzliche Mittel für mögliche Schadensersatzansprüche seien nicht eingeplant.

   Kontakt zum Autor ilka.kopplin@dowjones.com

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   March 19, 2013 12:24 ET (16:24 GMT)

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