22.11.2015 14:46:39
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Beamtenbezahlung nicht amtsangemessen? Beamtenbund will vor Gericht
STUTTGART (dpa-AFX) - Der Beamtenbund will gegen die schon seit CDU/FDP-Zeiten abgesenkte und unter Grün-Rot verschärfte Eingangsbesoldung bei den Landesbeamten juristisch vorgehen. Die Bezahlung für neu eingestellte Beamte sei nicht amtsangemessen und daher verfassungswidrig, sagte der Chef des Landes-Beamtenbundes, Volker Stich, und bestätigte einen Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" (Samstag). Die grün-rote Landesregierung hatte vor wenigen Jahren beschlossen, die Eingangsbesoldung von jungen Beamten für drei Jahre um bis zu acht Prozent zu senken.
"Wir sind von der Verfassungsmäßigkeit überzeugt und sehen einer möglichen Klage gelassen entgegen", sagte am Samstag ein Sprecher des Finanz- und Wirtschaftsministeriums in Stuttgart.
Nach Stichs Worten werden nun bis zu drei klagewillige Beamte aus verschiedenen Bereichen gesucht, die gegen ihre Besoldung Widerspruch beim Landesamt für Besoldung einlegen. Er gehe davon aus, dass dieser Widerspruch abgewiesen werde. "Dann werden die Betroffenen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen", sagte Stich, der den Bundesvorstand des Beamtenbundes hinter sich weiß. Er hofft, dass die Fälle an das Bundesverfassungsgericht übertragen werden, weil es sich um eine grundsätzliche Entscheidung handele.
Das Land hat rund 200 000 Staatsdiener - von der gesenkten Eingangsbesoldung sind Stich zufolge jährlich etwa 6000 betroffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai geurteilt, dass Richter und Staatsanwälte ihrem Amt angemessen entlohnt werden müssen.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass Staatsdiener amtsangemessen bezahlt werden sollen. Doch was genau darunter zu verstehen ist, sagt es nicht. Der Staat als ihr Arbeitgeber kann die Bezahlung seiner Beamten und Richter daher weitgehend selbst bestimmen. Die Staatsdiener mussten in der Vergangenheit häufig finanzielle Einschnitte akzeptieren, wie etwa Kürzungen des Weihnachtsgeldes oder die verzögerte Übernahme von Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Die betroffenen Berufsgruppen dürfen nicht streiken und sind gegen die Festsetzung ihrer Gehälter daher weitgehend machtlos./aro/DP/edh
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