23.01.2014 19:19:00

BayernLB/MAPS - Zeuge muss erneut befragt werden

Es war zwar der letzte öffentliche Zeuge im Mega-Zivilverfahren zwischen der BayernLB und der Hypo Mitarbeiterprivatstiftung MAPS. Allerdings reichten für den leitenden Bayern-Banker Bernhard Haas bisher zwei Tage an Befragungen - davon eine heute von früh bis spät - nicht aus. Er muss erneut befragt werden, ein Termin steht noch aus. Wie die neuerliche Befragung stattfindet, ist vorerst unklar.

Möglicherweise kommt Haas nochmals vor das Handelsgericht nach Wien, möglicherweise wird er über Rechtshilfe in Bayern befragt. "Der Zeuge kann nicht gezwungen werden, erneut nach Wien zu kommen", so Richterin Charlotte Schillhammer. Über den Rechtshilfeweg müssten die weiteren Fragen an den Zeugen schriftlich gestellt werden. "Ich werde keine schriftlichen Fragen stellen, die ein BLB-Anwalt vorher mit Zeugen durchgehen kann, tut mir Leid Frau Rat", zürnte ein Hypo-Anwalt. Wie es genau weitergeht, blieb trotzdem offen.

Bei der Weiterbefragung des Zeugen am Donnerstagabend, bevor er nach einem vollen Tag der Anhörung zu einem Flieger nach München eilte, war ein Prüfbericht der Nationalbank zur Hypo Thema. Wann dieser Prüfbericht den Bayern 2007 bekanntgeworden war, wurde eine Nebenintervenienten-Anwältin auf Hypo-Seite Haas nicht müde zu fragen. "Der OeNB-Bericht zur Hypo wurde nach meiner Erinnerung Ende Mai/Anfang Juni von der Hypo der BayernLB zur Verfügung gestellt, dann erfolgte dessen Auswertung", so Haas. Die Anwältin versuchte herauszubringen, dass der Bericht schon viel früher den Bayern gekannt gewesen sei, schon im Jänner 2007.

Lange befragt wurde Haas von einem Hypo-Nebenintervenientenanwalt auch, weil dieser vermutete, Haas habe sich gestern mit Anwälten der BayernLB in der Causa abgesprochen.

Mitten im Bieterverfahren um den Kauf der BAWAG, an dem die BayernLB Ende 2006 teilgenommen hatte, erhielt die BayernLB auch erste Unterlagen zur Hypo, so Haas. Die Unterlagen wurden auch ausgewertet, das Ergebnis war nach Erinnerung des heutigen Zeugen, "dass auf Basis der zur Verfügung stehenden Infos, die Einschätzung gegeben wurde, zu dem Zeitpunkt das Thema nicht weiterzuverfolgen".

Kurz nach Scheitern des BAWAG-Erwerbs durch die Bayern, kurz vor Weihnachten 2006, habe der damalige BayernLB-Chef Werner Schmidt Unterlagen über die Hypo an Haas übermittelt, mit der Bitte sich diese einmal anzusehen. "Der genaue Grund war mir seinerzeit nicht ersichtlich", so Haas. Schmidt habe nicht konkret gesagt, es sei geplant, dass es eine Beteiligungsabsicht gebe. "Meine vorläufige Einschätzung nach Durchsicht der Unterlagen war, dass ein Erwerb mit Risiken verbunden ist, was ich in einigen Punkten mündlich erläutert habe." Eine schriftliche Auswertung dieser Unterlagen habe es nicht gegeben.

Neben der neuerlichen Befragung von Haas, der bereits ein Mal im Frühjahr 2013 befragt worden war, ist im Zivilverfahren nur mehr die eine oder andere nicht-öffentliche Rechtshilfe-Einvernahme in Bayern geplant. Mit einem Urteil ist frühestens um die Jahresmitte zu rechnen, es ist auch noch ein Gutachter am Zug.

Ein Hypo-Vertreter stellte auch noch Anträge auf Befragung weiterer Zeugen aus Deutschland und eines heimischen Nationalbankers. Streitthema zwischen den Anwälten war auch noch die Verwendung oder Nicht-Verwendung von Urkunden bzw. Protokollen. Die konkrete Vorgangsweise zu den Zeugen und Urkunden bleibt vorerst offen. "Ausständig sind auch noch die bereits begonnenen Rechtshilfeeinvernahmen im Ausland", sagte die Richterin. "Sie werden von mir hören."

(Schluss) phs/tsk

WEB http://www.hypo-alpe-adria.com http://www.bayernlb.de http://www.oenb.at/

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