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12.08.2018 14:37:40

Bayerisches Familiengeld entfacht Streit zwischen München und Berlin

MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Muss das neue bayerische Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet werden? Was als Wahlkampfschlager der CSU gedacht war, hat einen Streit zwischen Berlin und München entfacht, der die Gemüter auch am Wochenende erhitzte. "Es ist klar geregelt, dass das Familiengeld nicht auf Hartz IV angerechnet wird", bekräftigte Bayerns CSU-Sozialministerin Kerstin Schreyer am Samstag den Standpunkt der Staatsregierung. Die SPD wolle "die Ärmsten der Armen kaltherzig um 250 Euro Familiengeld bringen". Die Landtags-SPD ging ihrerseits in die Offensive und forderte die Wiedereinführung des Landeserziehungsgeldes, das vom Familiengeld abgelöst wird.

Nach Rechtsauffassung des SPD-geführten Bundessozialministeriums müsste das Familiengeld - anders als das Erziehungsgeld - mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnet werden. Am Freitag war es zum Eklat gekommen, als die CSU-Staatsregierung ankündigte, das Geld trotz der Mahnung aus Berlin vom 1. September an auszuzahlen. Eltern ein- und zweijähriger Kinder sollen dann unabhängig vom Einkommen 250 Euro pro Kind und Monat bekommen. Davon sollen auch Sozialhilfeempfänger und Alleinerziehende profitieren.

Das Bundessozialministerium will den angekündigten bayerischen Alleingang verhindern. Es wäre "nicht erträglich", wenn Familien auf zusätzliches Geld vertrauten "und das Geld dann nach Recht und Gesetz später wieder zurückgeben müssten", sagte eine Sprecherin.

Die Landtags-SPD betonte am Samstag, wenn sich die CSU tatsächlich um bedürftige Familien sorge, solle die Staatsregierung das Landeserziehungsgeld wieder einführen. "150 bis 300 Euro Erziehungsgeld waren für die Familien bedürftiger Kinder überlebenswichtig", sagte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Doris Rauscher.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Verena Bentele, mahnte, der Streit um die Rechtslage dürfe "nicht auf dem Rücken von sozial benachteiligten Menschen ausgetragen werden". An die Adresse der Christsozialen gerichtet sagte sie: "Wenn das Familiengeld nach der geltenden Rechtslage auf Sozialleistungen angerechnet werden muss, dann darf die CSU nicht vollmundig das Gegenteil versprechen."

Der Starttermin für die Auszahlung des Familiengeldes liegt sechs Wochen vor der Landtagswahl. Der Großteil des neuen Zuschusses wird ohnehin eine Sozialleistung für Normal- und Besserverdiener, da nur ein vergleichsweise kleiner Teil der bayerischen Bevölkerung Sozialhilfe bezieht./wen/DP/he

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