Produkthaftungsklage |
16.08.2021 16:54:42
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Bayer geht mit Glyphosat-Fall Hardeman vor oberstes US-Gericht - Bayer-Aktie wenig bewegt
Mit dem Antrag wird das Gericht gebeten, die Entscheidung der Berufungsinstanz zu überprüfen. Bayer argumentiert, die angeblich erforderliche Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter, die Kern der ursprünglichen Klage ist, sei durch vorrangiges Bundesrecht ausgeschlossen. Zweitens habe die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen, was bei der zentralen Streitfrage des Prozesses nach der Sicherheit von Roundup zu unfundierten Aussagen geführt habe.
Die Fehler des Ninth Circuit würden bedeuten, dass ein Unternehmen für die Vermarktung eines Produkts ohne Krebswarnung hart bestraft werden kann, "obwohl es nahezu universellen wissenschaftlichen und regulatorischen Konsens darüber gibt, dass das Produkt nicht krebserregend ist und die verantwortliche Bundesbehörde eine solche Warnung sogar verboten hat." Weil Hardeman der erste Prozess aus den in der so genannten Multi-District-Litigation gebündelten Roundup-Fällen sei, "würde die angegriffene Entscheidung tausende weitere Fälle auf Bundesebene maßgeblich prägen und auch andere anhängige Fälle im ganzen Land beeinflussen."
Bayer hat Ende Juli einen Fünf-Punkte-Plan kommuniziert, um mit künftigen Risiken aus Rechtsstreitigkeiten zu Roundup umzugehen und diese zu beenden. Eine Prüfung und Aufhebung der fehlerhaften Entscheidung der Vorinstanz in Sachen Hardeman ist ein sehr wichtiger Bestandteil dieses Plans. Würde Bayer unterliegen, würde der Konzern ein eigenes Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit Forderungen und Ansprüchen umzugehen. Dafür hat das Unternehmen im zweiten Quartal 2021 zusätzliche Rückstellungen gebildet, mit denen mögliche künftige Rechtsrisiken aufgefangen werden sollen. Die Papiere von Bayer notieren via XETRA zuletzt 0,30 Prozent tiefer bei 47,65 Euro.
NEW YORK (Dow Jones)
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