Fahrlässige Tötung? |
22.07.2019 17:39:46
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Bayer-Aktie unbeeindruckt: Angebliche Ermittlungen wegen Bayer-Mittel Iberogast
Gegenüber Dow Jones Newswires war bei Bayer zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Dem Handelsblatt teilte Bayer mit, von einem Ermittlungsverfahren keine Kenntnis zu haben. Die Staatsanwaltschaft wollte gegenüber der Zeitung keine Stellungnahme abgeben.
Für die Bayer-Aktie bewertet ein Marktteilnehmer die Entwicklung um Iberogast leicht negativ. "Vor allem ist das schlecht für das Sentiment, denn Bayer kommt aus den Negativ-Schlagzeilen nicht heraus", sagt ein Händler.
Laut Zeitung soll der Hintergrund die jahrelange Weigerung des Unternehmens sein, Warnhinweise vor möglichen Leberschäden in die Packungsbeilage und die ärztliche Fachinformation aufzunehmen. Erst als Mitte 2018 der Tod einer Frau an Leberversagen bekannt geworden sei, der mit der Einnahme von Iberogast in Zusammenhang gebracht werde, habe Bayer die Forderung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umgesetzt. Dieses habe bereits 2008 von der Herstellerfirma Steigerwald, die später von Bayer übernommen wurde, die Änderung der Warnhinweise verlangt. Steigerwald habe jedoch gegen den Bescheid des BfArM Widerspruch eingelegt, Bayer sei sogar vor Gericht gezogen.
Dem BfArM liegen laut Handelsblatt mittlerweile 115 Meldungen von unerwünschten Nebenwirkungen vor, die sich auf Beeinträchtigungen der Leber beziehen. Bei den Fällen handele es sich um Verdachtsmeldungen, bei denen ein Ursachenzusammenhang nicht bewiesen sei.
Im frühen XETRA-Handel schienen Anleger dem Bericht keine allzu große Bedeutung beizumessen: Die Bayer-Aktie legte 0,17 Prozent auf 59,65 Euro zu - bis zum Handelsende stand dann ein marginaler Aufschlag von 0,08 Prozent bei 59,60 Euro an der Kurstafel.
FRANKFURT (Dow Jones)
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