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Unkrautvernichter 21.07.2020 18:04:00

Bayer-Aktie im Plus: US-Berufungsgericht mildert Glyphosat-Urteil gegen Bayer stark ab

Bayer-Aktie im Plus: US-Berufungsgericht mildert Glyphosat-Urteil gegen Bayer stark ab

Der Schuldspruch selbst hat jedoch weiter Bestand. Das könnte eine Signalwirkung für andere Kläger in dem Milliardendrama haben. Bayer begrüßte die Entscheidung in einer Stellungnahme als "Schritt in die richtige Richtung", betonte aber erneut, dass es sich bei dem Unkrautvernichter um ein sicheres Produkt handele und kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen.

Das Berufungsgericht in San Francisco hatte in einer Entscheidung vom Montag (Ortszeit) den Schaden- und Strafschadenersatz, den das Unternehmen dem Krebs-Opfer Dewayne Johnson zahlen muss, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Mio Euro) gesenkt. Der Kläger, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht und dem Konzern vorgeworfen, die Gefahren verschwiegen zu haben. Eine Geschworenenjury hatte Bayer deshalb im August 2018 zu Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt, woraufhin der Aktienkurs eingebrochen war. Die Summe wurde danach zwar rasch auf 78 Millionen Dollar gesenkt, doch Bayer ging trotzdem in Berufung.

Zwei weitere Verfahren hatte Bayer ebenfalls in der ersten Instanz verloren und war auch in diesen zu hohen Zahlungen an die Kläger verurteilt worden. Bayer geht auch gegen diese Urteile vor, hier stehen die Berufungsverhandlungen aber noch aus.

Eigentlich will Bayer zehntausende Glyphosat-Klagen mit einem groß angelegten Vergleich aus der Welt schaffen und dafür bis zu 10,9 Milliarden US-Dollar (9,8 Mrd Euro) in die Hand nehmen. Allerdings wackelt der Ende Juni bekanntgegebene Deal mittlerweile. So kritisierte ein Richter den Teil der Vereinbarung, der mögliche künftige Fälle abdeckt. Der entsprechende Gerichtsantrag auf eine vorläufige Zustimmung zu der Vereinbarung für künftige Glyphosat-Klagen wurde daraufhin zurückgezogen. Die drei bereits verhandelten Fälle - also auch das Johnson-Verfahren - sind in dem Vergleich nicht inbegriffen.

Bayer hatte sich die Glyphosat-Probleme 2018 mit der 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des US-Saatgutkonzerns Monsanto aufgehalst. Vor der ersten Niederlage in einem Glyphosat-Verfahren im Sommer 2018 hatten die Bayer-Papiere noch mehr als 93 Euro gekostet. Aktuell kosten sie um die 63 Euro. Entsprechend groß bleibt der Druck auf Konzernchef Werner Baumann, die Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen.

Der Glyphosat-Vergleich im Juni habe nicht ausgereicht, um die Kursentwicklung anzutreiben, sagte Analyst Markus Mayer von der Baader Bank. Es brauche wohl drastischere Veränderungen wie etwa eine Übernahme, Aufspaltung oder Vorstandswechsel, erklärt der Experte.

Teilsieg in Glyphosat-Berufung liefert Bayer etwas Rückenwind

Ein Teilsieg vor einem US-Berufungsgericht hat den Aktien von Bayer am Dienstag nur bedingt Rückenwind geliefert. Analysten und Händler äußerten sich teils zurückhaltend und sehen grundlegende Probleme weiterhin als nicht beseitigt an. Zum Handelsschluss kletterten die Papiere der Leverkusener im XETRA-Handel nur um 0,31 Prozent auf 62,44 Euro nach oben.

Ein Händler wertete den Ausgang vor dem Berufungsgericht "auf den zweiten Blick" negativ. Der Johnson-Fall ist einer von drei durch Bayer angefochtenen US-Glyphosat-Urteile außerhalb der allgemein getroffenen milliardenschweren Einigung, merkte er an. Positiv sei zwar, dass die Schadenersatzsumme kräftig reduziert worden sei, doch das Urteil und eine Auszahlung der Summe dürften es Bayer erschweren, die Rechtsstreitigkeiten mit anderen Klägern zu beenden.

Analyst Markus Mayer von der Baader Bank strich die Aktie nach dem Urteil von seiner "Top Pick"-Liste, behielt das Anlageurteil "Buy" mit einem Kursziel von 105 Euro jedoch bei. Die Glyphosat-Vergleiche seit der Einigung mit US-Klägern im Juni hätten nicht ausgereicht, um die Kursentwicklung anzutreiben, begründete er seinen Schritt. Es brauche wohl drastischere Veränderungen wie etwa eine Übernahme, Aufspaltung oder Vorstandswechsel. Die Chancen dafür seien zwar größer geworden, lägen aber dennoch unter 50 Prozent. Daher könnte die unterdurchschnittliche Kursentwicklung vorerst andauern.

(dpa-AFX)

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Bildquelle: Taina Sohlman / Shutterstock.com,Gil C / Shutterstock

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