Glyphosat-Prozess 23.10.2018 17:52:00

Bayer-Aktie bricht ein: US-Richterin will Strafe für Monsanto abmildern - Bayer will Berufung einlegen

Bayer-Aktie bricht ein: US-Richterin will Strafe für Monsanto abmildern - Bayer will Berufung einlegen

Vorausgegangen war die Entscheidung einer US-Richterin, den Schadenersatz im ersten US-Glyphosat-Prozess nur zu senken, statt den Prozess neu aufzurollen. Die im Raum stehende Zahlung liegt zudem immer noch im höheren zweistelligen Millionen-Dollar-Bereich. Die Bayer-Aktien brachen zum Xetra-Schluss um 9,5 Prozent auf 69,27 Euro ein. Weniger hatten sie zuletzt Ende 2012 gekostet.

Im September hatte sich der Bayer-Kurs noch knapp unter der 70-Euro-Marke stabilisiert und sich anschließend ein Stück weit erholt. Allerdings: Noch im August vor dem Beschlusses einer US-Geschworenenjury, wonach einem Krebspatienten eine Entschädigung von 289 Millionen Dollar zu zahlen ist, hatte die Aktien noch mehr als 93 Euro gekostet. Der Patient macht Unkrautvernichter des von Bayer übernommenen Saatgutkonzerns Monsanto für seine Erkrankung verantwortlich.

Seit dem Urteil ist der Börsenwert von Bayer damit um rund 23 Milliarden Euro abgesackt. Aktuell bringt es der Agrarchemie- und Pharmakonzerns noch auf rund 64 Milliarden Euro.

Die Richterin Suzanne Ramos Bolanos hält nun zwar statt der insgesamt 289 Millionen eine Entschädigung von 78 Millionen Dollar (68 Mio Euro) für angemessen. Das ist laut Analyst Ian Hilliker vom Investmenthaus Jefferies aber immer noch sehr viel. Die Entscheidung der Richterin, die Summe nur zu reduzieren, sei eine Enttäuschung. Die Unsicherheit über den Ausgang der Glyphosat-Streitigkeiten dürfte noch Monate auf den Bayer-Aktien lasten, erklärte der Experte.

Bayer will nun in Berufung gehen, da das Urteil nach Ansicht der Leverkusener im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen steht. Laut Hilliker überrascht das nicht. Allerdings dürfte es lange dauern, bis ein Ergebnis feststeht - und selbst dann könnte der Verlierer noch höhere Gerichte anrufen. Investoren dürften nun erst einmal abwarten, wie in weiteren Glyphosat-Prozessen entschieden werden wird. Einer dürfte im Februar 2019 in St. Louis beginnen.

Für den Analysten Gunther Zechmann von Bernstein Research ist eine Schlussfolgerung für die anstehenden weiteren Prozesse aufgrund des in Kalifornien gefällten Urteils nicht möglich. Das Urteil sage mehr über die Geschworenenjury und die Richterin aus, als dass es etwas über die Gültigkeit der Anschuldigungen aussage.

/mis/bgf/jha/

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