Frist läuft ab morgen 11.10.2017 17:51:00

BAWAG Börsengang gestartet: Bis zu 2 Milliarden Euro

Ab morgen Donnerstag können Aktien gezeichnet werden, am 25. Oktober ist die Erstnotiz in Wien geplant. Anteilsscheine werden zwischen 47 und 52 Euro angeboten, womit die Bank mit bis zu 5,2 Mrd. Euro bewertet wird.

Demnach erwartet die Aktionäre der Bank aus dem Börsengang zwischen 1,892 Mrd. Euro und 2,093 Mrd. Euro Bruttoerlös und damit mehr als bisher erwartet worden war. Die Einnahmen gehen an die Eigentümer und nicht an die Bank selber, heißt es im Börsenprospekt.

Die BAWAG-Aktien werden in einer Bandbreite zwischen 47 und 52 Euro je Anteilsschein angeboten. Die Zeichnungsfrist beginnt am morgigen Donnerstag (12.10.) und läuft für institutionelle Investoren bis zum 24.10. etwa um 14 Uhr, für Privatanleger bis zum 23.10.. Der endgültige Preis wird voraussichtlich am 24. Oktober festgelegt.

Gekauft hatte Cerberus die BAWAG 2006 um rund 2,6 Mrd. Euro, später wurden aber noch 600 Mio. Euro Kapital zugeschossen.

Die Hauptaktionäre Cerberus und Golden Tree halten derzeit gemeinsam 94 Prozent der BAWAG, sie wollen ihre Beteiligung durch den Verkauf von Anteilen auf 32,1 bzw. 23,5 Prozent absenken. Alle Verträge zur Zusammenarbeit würden gekündigt, sodass die beiden Fonds die Bank künftig nicht mehr beherrschen werden, heißt es im Börsenprospekt. Die US-Fonds machen mit der Aktion ihre Beteiligung zu Geld - der Bank selber fließt aus dem Börsengang kein Kapital zu. Der (Netto-)Buchwert des Unternehmens liege bei 3,35 Mrd. Euro oder 33,5 Euro je Aktie, der Börsenwert daher bei dem bis zu 1,5fachen des Buchwerts.

Private können Aktien bis zum 23. Oktober zeichnen, institutionelle Anleger bis zum 24. Oktober. Wobei außerhalb Österreichs der Börsengang als Privatplatzierung abgewickelt wird. Bis zu 40,25 Mio. BAWAG-Aktien werden an die Börse kommen, von 100 Mio. Aktien insgesamt. Ausdrücklich hält die Bank fest, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass die beiden Großinvestoren nach Ablauf der Behaltefristen weitere Aktien verkaufen.

Die Bank muss im Börsenprospekt auf alle nur erdenklichen Risiken eingehen. Dazu gehört, dass die geplante Kündigung des Vertrags mit der Post womöglich nicht die erhofften Einsparungen bringt oder zu langem Rechtsstreit führt. Dazu gehört auch, dass im Streit mit der Stadt Linz um ein schiefgegangenes Swap-Geschäft noch hohe Abschreibungen im dreistelligen Millionenbereich fällig werden können. Die BAWAG verweist im Börsenprospekt auch darauf, dass noch Schweizer-Franken-Kredite im wert von 1,5 Mrd. Euro laufen (per 30. Juni 2017), die einem Währungsrisiko und damit einem indirekten höheren Ausfallsrisiko unterliegen.

Der Börsengang der BAWAG ist der erste solche Schritt eines größeren Unternehmens an der Wiener Börse seit FACC im Jahr 2014. Der letzte vergleichbar große Börsengang war die STRABAG im Jahr 2007.

BAWAG warnt Investoren vor weiteren Kosten im Streit mit Stadt Linz

Die BAWAG rechnet im bereits seit 2013 andauernde Zivilprozess mit der Stadt Linz frühestens im Jahr 2018 mit einem erstinstanzlichen Urteil des Handelsgerichts Wien. Bereits 2011 habe man die Klagsforderung gegenüber der Stadt Linz in Höhe von 417,7 Mio. Euro plus Zinsen auf rund 245 Mio. Euro abgeschrieben, heißt es im Börsenprospekt der BAWAG.

Der Rechtsstreit selbst habe bereits im November 2011 mit einer Klage der Stadt Linz gegen die BAWAG auf die Zahlung von 30,6 Mio. Schweizer Franken (rund 24,2 Mio. Euro) plus Zinsen und Kosten begonnen. Die Klage basiere auf der Behauptung der Stadt Linz, dass ein mit der BAWAG abgeschlossenes Swap-Geschäft unwirksam sei. Die BAWAG weise diese Klage zurück und habe eine Gegenklage über 417,7 Mio. Euro eingebracht, inklusive Zinsen und Kosten.

"Als höchste Vorsichtsmaßnahme wurden diese Außenstände bereits im Finanzjahr 2011 auf einen Buchwert von rund 254 Mio. Euro abgeschrieben", heißt es im Börsenprospekt weiter.

Das entspricht somit in etwa auch dem Zeitwert des dem Swap-Geschäft zugrundeliegenden Frankenkredites in Höhe von 195 Mio. Franken, den die Stadt Linz bereits 2005 aufgenommen hatte. Die BAWAG bewertet im Jahr 2011 den Swap-Vertrag aufgrund der Kursentwicklung des Franken mit 264 Mio. Euro. 14 Mio. Euro hat die Stadt Linz dann noch 2011 an die BAWAG überwiesen.

Sollte das Gericht zur Ansicht kommen, dass die Swap-Transaktion unwirksam war, könnte die BAWAG dazu verpflichtet werden, den geforderten Betrag an die Stadt Linz ganz oder teilweise zu bezahlen. In diesem Falle müsste die BAWAG dann ihre Forderungen weiter abschreiben, heißt es im Börseprospekt weiter. Und auch wenn das Gericht die Swap-Transaktion für wirksam halten sollte, könnte es sein, dass die BAWAG ganz oder teilweise nicht zu ihrem Geld komme. Ebenfalls mit der Konsequenz, die Forderung weiter abzuschreiben. Zusätzlich könnte die BAWAG vom Gericht dazu verpflichtet werden, einen Teil oder die gesamten Gerichtskosten und Rechtskosten der Stadt Linz zu tragen. Konkrete Beträge werden dazu keine angegeben.

In der Causa, die bereits seit 2013 vor dem Handelsgericht in Wien anhängig ist, wird es wie berichtet bis zum Jahresende zu keinen weiteren Verhandlungen mehr kommen. Derzeit steht eine umfangreiche Gutachtensergänzung mit über 200 Fragen der Streitparteien an, die bis Ende 2017 befristet ist.

(Schluss) tsk/sp

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