30.06.2015 18:52:37
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Baugewerbe zur Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Nahles: Mindestlohndokumentationspflicht-Verordnung wird geändert! / Ökonomisch Vernunft hat sich durchgesetzt!
Demnach wird die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei essentiellen Punkten geändert: Erstens: Die Lohn- und Verdienstgrenze, bis zu der der Mindestlohn zu dokumentieren ist, wird von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte abgesenkt. Zweitens: Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wird nicht mehr durch den Zoll kontrolliert. Drittens: Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen entfällt die Aufzeichnungspflicht ebenfalls.
Nun gilt die Dokumentationspflicht nur noch bei Unterschreiten der Lohn- und Verdienstgrenze. Damit entfällt auch die unsinnige Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von dauerhaft beschäftigten Angestellten und Polieren, deren Gehälter weit über dem Mindestlohn liegen.
"Wir begrüßen diese Entscheidung, entspricht sie doch unseren in den vergangenen Wochen vielfach geäußerten Forderungen. Zuletzt hatten wir Gelegenheit, diese Position bei der Evaluierung des Gesetzes im Arbeitsministerium direkt vorzutragen. Offenkundig haben unsere Argumente gefruchtet." So Pakleppa.
OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe newsroom: http://www.presseportal.de/nr/33001 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2
Pressekontakt: Dr. Ilona K. Klein Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zentralverband Deutsches Baugewerbe Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 eMail klein@zdb.de
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