Urteil bestätigt |
13.05.2020 11:47:00
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Bank Austria gegen BTV: Rekurs zur Sonderprüfung von OLG abgewiesen
Das OLG bestätigte laut Medienberichten vom Mittwoch das Urteil des Landesgerichts damit vollinhaltlich. Die BTV habe sowohl die Regeln über die Kapitalaufbringung als auch jene über die Kapitalerhaltung zur Gänze eingehalten, so das Oberlandesgericht. Zudem wurde verfügt, dass gegen diese Entscheidung mangels erheblicher Rechtsfrage kein ordentliches Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof (OGH) mehr zulässig sei. Die italienische Bank-Austria-Mutter UniCredit wurde somit auch zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt.
"Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein weiterer großer Etappensieg der BTV gegen den von langer Hand vorbereiteten und mit juristischen Mitteln geführten Plan aus Mailand, die Kontrolle über die 3-Banken-Gruppe zu erlangen", meinte BTV-Vorstandsvorsitzender Gerhard Burtscher gegenüber der "Tiroler Tageszeitung" zu dem Urteil.
Seit dem Vorjahr tobt ein heftiger Streit zwischen Bank Austria und der 3-Banken-Gruppe (Oberbank, BKS, BTV). Dabei hatte die UniCredit Bank Austria der Bankengruppe vorgeworfen, die in den letzten Jahrzehnten durchgeführten Kapitalerhöhungen selbst finanziert und das Geld untereinander im Kreis geschickt zu haben. Die Regionalbanken wiesen diese Vorwürfe wiederholt vehement zurück. Im Februar entschied ein Schiedsgericht, dass bei den Kapitalerhöhungen alles rechtens gewesen sei.
(Schluss) for/kre
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