13.01.2022 17:34:39
|
BaFin News: Handelsplattformen centogx.com und cento-gx-german.webflow.io: BaFin ermittelt gegen die CentoGX
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die CentoGX, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (13.01.2022)
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!