18.03.2022 12:44:38
|
BaFin News: bitmoneyhouse.com: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Bit Money House
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Bit Money House keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf ihrer Website bitmoneyhouse.com rechtfertigen die Annahme, dass die Bit Money House unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (18.03.2022)
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Letzte Top-Ranking Nachrichten
Börse aktuell - Live Ticker
Nach Zollschock durch Trump: Erholung in AsienAn den Märkten in Asien geht es am Dienstag kräftig aufwärts.