28.07.2018 00:37:42
|
Badische Zeitung: Der Vorgang bleibt anstößig/Kommentar von Thomas Fricker
Freiburg (ots) - Tatsächlich hatte das Risiko, dass dem Tunesier
in seinem Heimatland Folter drohen könnte, den Richtern als
Abschiebehindernis gegolten. Dass sich dieses Risiko einstweilen
nicht zu bewahrheiten scheint, beruhigt insofern, weil man sich um
das persönliche Schicksal dieses mutmaßlich gefährlichen Zeitgenossen
nicht mehr sorgen muss. Das Vorgehen von Politik und Behörden bei der
Abschiebung selbst bleibt deshalb aber genauso anstößig wie vorher.
Bekanntlich wurde das Gericht in Gelsenkirchen schlicht ausgetrickst.
Das aber heißt: Das Recht wurde gebeugt, die Justiz missachtet - ob
auf Geheiß von oben, in vorauseilendem Gehorsam zur Erfüllung einer
antizipierten Erwartung oder aus Ignoranz, wird noch zu klären sein.
OTS: Badische Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59333 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59333.rss2
Pressekontakt: Badische Zeitung Schlussredaktion Badische Zeitung Telefon: 0761/496-0 kontakt.redaktion@badische-zeitung.de http://www.badische-zeitung.de
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!