21.02.2014 22:42:59
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Badische Neueste Nachrichten: Wenig zu befürchten - Kommentar von Martin Ferber
Karlsruhe (ots) - Längst war es nur noch peinlich. 170 Staaten
sind mittlerweile der UN-Konvention gegen Korruption beigetreten, nur
die üblichen Verdächtigen wie Syrien, Nordkorea, Somalia oder der
Sudan weigerten sich bislang, die Übereinkunft zu ratifizieren - und
die Bundesrepublik Deutschland, die sich damit in wenig
schmeichelhafter Gesellschaft befand. Denn im Bundestag fand sich
keine Mehrheit für ein Gesetz gegen die Bestechung von Abgeordneten,
in der letzten Legislaturperiode scheiterte ein erneuter Anlauf am
Widerstand der FDP. Nun sind die Liberalen weg, die Union regiert mit
der SPD, alle zusammen gönnen sich gleich zu Beginn ihrer Arbeit eine
kräftige Erhöhung der Diäten - und stellen gleichzeitig die
Bestechung von Abgeordneten unter Strafe. Damit kann Deutschland
endlich der UN-Konvention beitreten. In der Praxis dürfte sich
allerdings wenig ändern. Auch wenn einzelne Abgeordnete schon die
Befürchtung äußern, sie dürften sich jetzt im Vorfeld eines aktuellen
Gesetzgebungsverfahrens nicht einmal mehr mit einem damit befassten
Lobbyisten oder Verbandsvertreter zu einem Mittagessen treffen, weil
dies schon als möglicher Bestechungsversuch ausgelegt werden könnte,
haben sie in Wahrheit wenig zu befürchten. Denn die Strafermittler
müssten schon den konkreten und detaillierten Nachweis erbringen,
dass der Parlamentarier im Bundestag "im Auftrag oder auf Weisung"
eines Dritten gehandelt habe. Das aber wird in der Regel nicht
nachzuweisen sein. So verspricht das Gesetz deutlich mehr als es
hält. Zwar ist nun plumpe direkte Korruption nach dem Motto: "Ein
Umschlag für eine Stimme" strafbar. Doch die subtilen Methoden der
indirekten Einflussnahme wird auch das neue Antikorruptionsgesetz
nicht verhindern können. Auch in Zukunft dürften fertig
ausformulierte Vorschläge für Gesetzentwürfe den Weg von den
Hauptstadtrepräsentanzen in die Minister- und Abgeordnetenbüros
finden, auch in Zukunft können Parlamentarier lukrative
Nebentätigkeiten als Berater, Beiräte oder Aufsichtsräte ausüben. Und
völlig legal bleiben nachträgliche Geschenke oder Parteispenden sowie
"bewährte parlamentarische Gepflogenheiten" - eine weit auslegbare
Persilscheinformulierung. Sinnvoller und im Sinne der Transparenz
effektiver wäre es gewesen, die Veröffentlichungsvorschriften zu
verschärfen. Weil im Grunde alles bleibt, wie es ist, stellt sich nur
noch eine Frage: Warum weigerte sich das Parlament jahrelang mit
Händen und Füßen, dieses Gesetz zu verabschieden und nahm es hin, in
einem Atemzug mit Syrien, Nordkorea, Somalia und dem Sudan genannt zu
werden? Wenigstens das ist nun vorbei.
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Pressekontakt: Badische Neueste Nachrichten Klaus Gaßner Telefon: +49 (0721) 789-0 redaktion.leitung@bnn.de
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