Austritt abwendbar? 02.11.2016 18:36:45

Oberster Gerichtshof Londons entscheidet über Klage gegen Einleitung von Brexit

Wie der Oberste Gerichtshof in London am Mittwoch mitteilte, will er am Donnerstag bekanntgeben, ob dies rechtlich möglich ist oder nicht. Unter anderem eine Investmentfondsmanagerin und ein Friseur hatten geklagt, weil die Regierung ihrer Ansicht nach nicht Artikel 50 der EU-Verfassung aktivieren kann, ohne dass das Parlament in London zuvor darüber debattiert und abstimmt.

   Die Kläger argumentieren unter anderem, dass das Ergebnis des Referendums über den EU-Austritt rechtlich nicht bindend sei. Daher müsse sich vorher noch das Parlament damit befassen. Sollten die Kläger Recht bekommen, dürfte sich das Verfahren zum EU-Austritt verzögern.

   Premierministerin Theresa May hat versprochen, bis Ende März mit den offiziellen Austrittsverhandlungen zu beginnen. Ihrer Ansicht nach hat die Regierung in London das Recht, diese Verhandlungen auch ohne Parlamentsvotum einzuleiten.

   Die Briten hatten am 23. Juni mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Sobald Artikel 50 aktiviert ist, hat Großbritannien zwei Jahre Zeit, mit der EU die Trennungsmodalitäten auszuhandeln.

LONDON (AFP)

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