03.05.2014 07:34:58
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Aussagen von Frau Kramp-Karrenbauer grenzen an Straftatbestand
"Dabei müsste Frau Kramp-Karrenbauer es eigentlich besser wissen, schließlich sind in unserem Wahlprogramm nicht einmal andeutungsweise rechtspopulistische, ganz zu schweigen von verfassungswidrigen Forderungen zu finden. Sollte Frau Kramp-Karrenbauer es ernst gemeint haben mit ihrer Äußerung, hätte sie ohne weiteres beim Verfassungsschutz nachfragen können. Dass sie dies jedoch nicht tat, sondern es vorgezogen hat, die Frage öffentlich zu stellen, zeugt davon, dass es sich hierbei um einen billigen und durchsichtigen Wahlkampftrick handelt. Nicht die AfD, sondern die CDU entlarvt sich durch solche Äußerungen selbst. Eine Partei, die sich der legitimen Konkurrenz der anderen Parteien nur durch Verleumdungen zu erwehren weiß, ist nicht mehr wählbar. Das beweisen auch die vielen Zuschriften an die Staatskanzlei in Saarbrücken von aufgebrachten CDU-Mitgliedern, die sich ihrem Unmut Luft machen, in dem Sie ankündigen, der CDU am 25. Mai die Stimme zu verweigern. Frau Kramp-Karrenbauer hat ihrer Partei mit dieser Äußerung einen Bärendienst erwiesen", so Lüth weiter.
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Pressekontakt: Christian Lüth Pressesprecher der Alternative für Deutschland Tel.: 030 26558370
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