21.10.2016 18:42:37

AÜG-Reform: Gesetz ist ideologisch geprägt und geht an der Praxis vorbei (FOTO)

Eschborn (ots) -

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Der Bundestag hat heute Mittag ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verabschiedet, das am 1. April 2017 in Kraft treten wird. "Das Gesetz ist ideologisch geprägt und geht leider an der Praxis vorbei. Der vermeintlich positive Aspekt für die in der Zeitarbeit Beschäftigten wird in der Realität so nicht eintreten - von einer Reform im Interesse der Zeitarbeitnehmer kann daher nicht die Rede sein", kommentiert Heide Franken, Geschäftsführerin Corporate Affairs bei Randstad Deutschland.

Equal Pay ist in der betrieblichen Praxis nicht rechtssicher umsetzbar

Das neue Gesetz sieht zwei Kernelemente für die Zeitarbeit in Deutschland vor: Die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach neun Monaten. Der Gesetzgeber hat tarifliche Erweiterungsspielräume für die 18 bzw. 9 Monate vorgesehen, diese müssen jedoch erst in die Branchentarifverträge der Kunden bzw. die Tarifverträge der Zeitarbeit integriert werden.

"Die jetzt getroffene Equal Pay Regelung ist in der betrieblichen Praxis nicht rechtssicher umsetzbar", erklärt Heide Franken. Darüber hinaus verfehlt es das angestrebte Ziel einer Gleichbehandlung zugunsten der Zeitarbeitnehmer. "In unseren Kundenunternehmen gibt es eine Vielzahl von individuellen betrieblichen Lohnbestandteilen. Hier hat der Gesetzgeber nicht definiert, welche davon berücksichtigt werden müssen und damit für eine erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Obwohl es bereits einen Tarifvertrag gibt, schränkt die Politik durch diese überflüssige Regulierung die Zeitarbeit weiter ein", gibt Heide Franken zu bedenken. "Es ist wahrscheinlich, dass Unternehmen daher vor der Frist die beschäftigten Zeitarbeitnehmer abmelden. Diese müssen künftig noch flexibler sein", so Heide Franken.

Übernahmeverhalten wird sich nicht ändern

Mit der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten verspricht sich die Politik eine steigende Übernahmequote durch Kundenunternehmen. "Auch das widerspricht unseren Erfahrungen. Gibt es im Einsatzbetrieb personelle Vakanzen, werden unsere Zeitarbeitnehmer bereits lange vorher übernommen. Nur wenn wirklich ein langfristiger Bedarf besteht, entscheiden sich unsere Kunden zur Übernahme. Daran wird auch das Gesetz in der gelebten Praxis nichts ändern", erklärt Heide Franken.

Zeitarbeit ist ein klassisches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und inzwischen fast flächendeckend tarifvertraglich geregelt. Durch die seit 1. November 2012 gültigen Branchenzuschläge wurden die Lohndifferenzen zwischen Mitarbeitern im Kundeneinsatz und den Stammmitarbeitern der Betriebe nahezu geschlossen - ein System, das mit den DGB-Gewerkschaften vereinbart wurde. Darüber hinaus gibt es in einzelnen Unternehmen bereits Equal-Pay-Betriebsvereinbarungen, die individuell auf die jeweilige Firma zugeschnitten sind. "Die Personaldienstleistungsbranche hat in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben gemacht, die Reform ist eine unnötige Regulierung und hat mit den Bedarfen des Arbeitsmarktes nichts zu tun. Es liegt klar auf der Hand, dass die Zeitarbeit und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum Spielball politischer Interessen gemacht worden sind und das Ergebnis leider keine positiven Auswirkungen auf den gesamten Arbeitsmarkt haben wird", betont Heide Franken.

Über Randstad Gruppe Deutschland

Mit durchschnittlich rund 57.000 Mitarbeitern und 500 Niederlassungen in rund 300 Städten sowie einem Umsatz von rund 1,97 Milliarden Euro (2015) ist die Randstad Gruppe der führende Personaldienstleister in Deutschland.. Randstad bietet Unternehmen unterschiedlicher Branchen umfassende Personalservice-Konzepte. Neben der klassischen Zeitarbeit gehören zum Portfolio der Randstad Gruppe unter anderem die Geschäftsbereiche Professional Services, Personalvermittlung, HR Lösungen und Inhouse Services. Mit seinen passgenauen Personallösungen ist Randstad ein wichtiger strategischer Partner für seine Kundenunternehmen. Durch die langjährige Erfahrung unter anderem in der Personalvermittlung und Personalüberlassung sowie individuelle Leistungs- und Entwicklungsangebote für Mitarbeiter und Bewerber, ist Randstad auch für Fach- und Führungskräfte ein attraktiver Arbeitgeber und Dienstleister. Als Impulsgeber für den Arbeitsmarkt hat Randstad bereits im Jahr 2000 einen flächendeckenden Tarifvertrag mit ver.di abgeschlossen, der als Grundlage für die geltenden tariflichen Regelungen in der gesamten Branche diente. Randstad ist seit rund 45 Jahren in Deutschland aktiv und gehört zur niederländischen Randstad Holding nv: mit einem Gesamtumsatz von rund 19,2 Milliarden Euro (Jahr 2015), über 500.000 Mitarbeitern täglich im Einsatz und ca. 4.400 Niederlassungen in rund 40 Ländern, ist Randstad einer der größten Personaldienstleister weltweit. Zur Randstad Gruppe Deutschland gehören neben Randstad auch die Unternehmen GULP, Randstad Managed Services und Randstad Outsourcing. Vorsitzender und Sprecher der Geschäftsführung der Randstad Gruppe Deutschland ist Eckard Gatzke.

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