09.02.2016 16:29:00
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Atrium/Meinl-Vergleich - Anwälte matchen sich um Anleger
Im Sommer 2015 hat der Wiener Anlegeranwalt Eric Breiteneder ein Sammelverfahren für österreichische MEL-Anleger in Holland initiiert. Dort laufen Massenverfahren billig und konsumentenfreundlich ab, außerdem sind Generalvergleiche möglich.
Zu einem solchen haben sich schließlich Atrium, die Meinl Bank und die Anleger-Stiftung im Jänner durchgerungen. Je 30 Mio. Euro bieten Atrium und die Meinl Bank Anlegern. Voraussetzung ist, dass sie bis 20. Juni 2014 entweder eine Zivilklage eingebracht haben und/oder sich dem laufenden Meinl-Strafverfahren in Wien als Privatbeteiligte angeschlossen haben. Wenn sie den Vergleich annehmen, müssen sie ihre Ansprüche im Strafverfahren zurückziehen, was der Meinl Bank und den Beschuldigten zupass kommen würde.
Interessierte sollen, je nach Kaufzeitpunkt ihrer MEL-Papiere, 1,5 bis 70 Prozent ihres Schadens ersetzt bekommen. Die 70 Prozent gibt es nur für jene, die zwischen 9. Februar 2007 und 31. August gekauft haben. In dieser Periode ist der größte Verlust angefallen.
"Die Perioden orientieren sich an den Ad-hoc-Meldungen der MEL", sagte Breiteneder am Dienstag vor Journalisten in Wien. Am 9. Februar 2007 habe MEL eine Pflichtmitteilung publiziert, wonach die Kapitalerhöhung zur Gänze am Markt platziert werden konnte. Wie sich später herausstellte, war dem aber nicht so. "2007 hat das Market Making der Meinl Bank unstrittig nicht mehr ganz funktioniert. Es wurden nicht alle Zertifikate vom Markt aufgenommen", so der Anwalt. Die Folge war ein Kurssturz. Im Jahr 2006 habe das Market Making noch funktioniert, daher gibt es für MEL-Käufe vom 27. Februar 2006 bis 8. Februar 2007 nur 35 Prozent. Für den langen Zeitraum von 1. Jänner 2002 bis 26. Februar 2006 ist ein Ersatz von 10 Prozent des Verlusts vorgesehen, für die Periode 1. September 2007 bis 31. Dezember 2007, als die Katze sozusagen schon aus dem Sack war, sind es nur mehr 1,5 Prozent.
Atrium und die Meinl Bank wollen mit den 60 Mio. Euro, die bereits auf einem Treuhandkonto liegen, rund 10.000 MEL-Anleger erreichen. Eine genaue Liste über die Anzahl der Geschädigten und deren Schaden gibt es laut Breitenender und Atrium-Anwältin Daniela Karollus-Bruner nicht.
Insgesamt liegen 64 Mio. Euro im Topf. Bis zu 60 Mio. Euro sind für Anleger reserviert, 4 Mio. Euro für die Stiftung. Die Kosten für die "Stichting" haben zwischenzeitlich zwei Tiroler Firmen und eine Privatperson aus Tschechien - allesamt MEL-Investoren und Mandanten von Breiteneder - übernommen. Wenn der Topf nicht ausgeschöpft wird, wird das Geld an Atrium bzw. die Meinl Bank zurücküberwiesen.
Prinzipiell gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Interessenten können sich auf der Stiftungs-Homepage (https://www.atriumclaim.com/) anmelden und gleich ihre Ansprüche ausrechnen lassen. Wenn Atrium, die Meinl Bank und die Stiftung grünes Licht geben und der Anleger den Privatbeteiligtenanschluss zurückzieht, bekommt er das Geld. Die 90-tägige Anmeldefrist hat am 19. Jänner zu laufen begonnen.
Bisher haben sich 845 Anleger angemeldet, die noch Unterlagen nachreichen müssen. 183 haben schon verbindlich zugesagt. Weiters haben sich 14 von 60 Anwälten, die MEL-Anleger vertreten, registriert. Einer davon vertritt rund 1.000 Anleger, sagte Breiteneder. Der Advokat ist zuversichtlich, dass das Vergleichsangebot viele Betroffene anspricht. Dass es bereits 183 fixe Anmeldungen gibt, sei "beachtlich", wenn man bedenke, dass das Hochladen der Urkunden ein großer organisatorischer Aufwand sei.
"Auch wenn es manche schlechtreden, das ist ein gutes Angebot", so Breiteneder. "Bei mir machen die Mandanten Luftsprünge." Beispielsweise vertrete er eine Gruppe von Bürgermeistern, die mit MEL 3 Mio. Euro in den Sand gesetzt hätten und nun doch noch 100.000 Euro zurückbekämen. Auch gemeinnützige Organisationen aus Kärnten seien erfreut über die späte Entschädigung.
Gemeldet hätten sich auch Kunden des österreichischen Prozessfinanzierers Advofin, der nach eigenen Angaben 5.300 MEL-Anleger mit einem Schadensvolumen von 217 Mio. Euro vertritt. Laut Breiteneder können auch sie Geld aus Holland bekommen.
Die Stiftungsvereinbarung sieht allerdings vor, dass sich Anleger, die ihre Ansprüche an Dritte abgetreten haben, das OK dieser Dritten holen müssen.
Advofin sagt dazu nach wie vor klar "Njet". "Von uns gibt es keine Zustimmung", sagte Advofin-Chef Franz Kallinger zur APA. Advofin-Kunden, die sich trotzdem für die Holland-Lösung entscheiden, müssten das Erfolgshonorar von 34 Prozent sowie "sämtliche" Anwaltskosten, die bisher angefallen sind, zahlen. "Was macht das dann für einen Sinn?", fragt Kallinger.
Dafür erntet er Kritik von Breiteneder und Atrium-Anwältin Karollus-Bruner. In einem Zivilprozess 34 Prozent des erstrittenen Betrags als Erfolgshonorar zu verlangen, sei fair, findet Breiteneder. Zivilverfahren seien schließlich teuer und riskant. Im Fall MEL jedoch habe Advofin für den Großteil der Betroffenen noch gar keine Klagen eingebracht - und die Leute wüssten das nicht. Laut Karollus-Bruner sind gegen Atrium derzeit nur 300 Klagen anhängig. Der Großteil davon sei erst im Sommer 2015 gekommen. Das heißt, vier Fünftel seien noch gar nicht eingeklagt.
Für den Privatbeteiligtenanschluss 34 Prozent zu verlangen, sei ein bisschen viel, meinen Breiteneder und Karollus-Bruner. Der Privatbeteiligtenanschluss habe Advofin nämlich - für alle Anleger zusammen - nur etwa 500 Euro gekostet.
Kallinger von Advofin weist die Kritik zurück. Zur Anzahl der eingebrachten Klagen äußerte er sich allerdings nicht. Nur so viel: "Es gehen jede Woche Klagen raus. Aber es ist völlig unerheblich, ob eingeklagt wird oder nicht, es gibt ja den Privatbeteiligtenanschluss. Außerdem können die Gerichte nicht alles auf einmal bearbeiten."
Breiteneder indes wirbt offen auch um Advofin-Kunden. Seine Empfehlung: "Sich den Betrag auf der Homepage ausrechnen, zu Advofin gehen und fragen, ob Advofin garantieren kann, dass ich zumindest diesen Betrag erhalte." Außerdem, so Karollus-Bruner, könnten sich die Anleger erkundigen, ob Advofin für sie schon eine Zivilklage eingebracht hat.
Kallinger findet das unerhört. Zumal im Fall Meinl das Risiko, einen Zivilprozess zu verlieren, gering sei. "Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mittlerweile ganz klar ausgesprochen, dass Anleger eine Ad-hoc-Meldung nicht einmal selbst lesen oder davon erfahren mussten - und ihnen steht Schadenersatz inklusive Zinsen zu."
Der Advofin-Chef stellte außerdem die Stiftungslösung grundsätzlich infrage: "Die ganze Angelegenheit ist eine Black Box. Es gibt eine Klausel, die besagt: Wenn das Geld, das zur Verfügung steht, nicht ausreicht, werden automatisch alle, die an dem Vergleich teilnehmen, gekürzt. Um wieviel, sagt niemand." Breiteneder erklärt: "Erst wenn 90 Prozent oder 54 Mio. Euro von den 60 Mio. Euro aufgebraucht sind und noch immer Menschen ein verbindliches Angebot abgeben, greift diese Regelung." Außerdem, so Kallinger, finde sich in den Geschäftsbedingungen der Stiftung keinerlei Angabe zur Gesamtsumme.
(Schluss) snu/sp
ISIN JE00B3DCF752 WEB http://www.meinlbank.com http://www.aere.com/
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