22.08.2021 09:39:38
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Arbeitsminister für Recht auf Corona-Impfung während Arbeitszeit
BERLIN (dpa-AFX) - Zur Ankurbelung der lahmenden Corona-Impfkampagne sollen sich Beschäftigte gegebenenfalls auch während der Arbeitszeit impfen lassen können. "Wir müssen weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz nicht zum Ansteckungsort wird. Deshalb passen wir die Corona-Arbeitsschutzverordnung an", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag). "Wir werden die Arbeitgeber anhalten, dass sie stärker an der Impfaufklärung mitwirken und Impfungen im Zweifelsfall auch während der Arbeitszeit ermöglichen."
Bislang haben Arbeitnehmer keinen allgemeinen Anspruch darauf, sich während der Arbeitszeit bei einem Arzt oder im Impfzentrum eine Spritze gegen das Coronavirus geben zu lassen.
Nach der Mitteilung des Robert Koch-Instituts vom Freitag haben sich bisher 63,8 Prozent aller Einwohner mindestens einmal impfen lassen, 58,5 Prozent sind vollständig geimpft. Die Länder beginnen jetzt mit Auffrischungsimpfungen für alte Menschen, die vor mindestens sechs Monaten ihre zweite Impfung erhalten haben, weil nach diesem Zeitraum die Wirkung deutlich nachlassen kann. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gesagt: "In einem zweiten Schritt können wir dann darüber nachdenken, auch allen anderen eine Auffrischimpfung anzubieten."
Die Kassenärzte fordern von der Bundesregierung dafür genaue Vorgaben. Die Praxen bräuchten Klarheit, wann und für wen Auffrischimpfungen (Booster) vorgenommen werden könnten, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der "Rheinischen Post" (Samstag). "Hierzu wäre es wichtig, eine möglichst klare wissenschaftlich begründete Definition zu haben, für wen eine Booster-Impfung sinnvoll wäre."
Die Hausärzte stellen sich auf neue Konflikte mit Patienten ein. "Jetzt, da die dritte Impfung angeboten wird, kommen viele Menschen auf uns zu, die eine Auffrischung haben möchten, aber noch keinen Anspruch darauf haben", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Das führt zu Diskussionen, die aber in den Beratungsgesprächen in unseren Praxen geklärt werden."
Im Moment liegt die Altersgrenze für die dritte Impfung bei 80 Jahren. "Ob die Hausärztinnen und Hausärzte auch jüngeren Patienten diese Auffrischungsimpfung anbieten, ist dann jeweils abhängig von der persönlichen Konstitution und dem Vorliegen schwerer Krankheiten", erklärte er. Gesunde Personen unter 80 Jahren würden in der Regel derzeit kein Angebot bekommen.
Ärztepräsident Klaus Reinhardt sprach sich für Auffrischungen nur bei Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem sowie Hochbetagten aus. "Nach bisherigem Kenntnisstand und Auffassung namhafter Experten ist sie aber für die meisten Geimpften nicht sofort nötig", sagte er der "Rheinischen Post" (Samstag). "Insgesamt fehlen uns immer noch aussagekräftige Studien, ob wann und für wen eine Boosterimpfung angezeigt ist." Die Nutzen-Risiko-Abwägung der Ständigen Impfkommission (Stiko) steht deshalb noch aus. "Bund und Länder wären gut beraten, bei dieser wichtigen Frage die wissenschaftliche Expertise der Stiko nicht zu übergehen", mahnte Reinhardt./and/DP/mis
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