22.09.2008 08:39:00

APA ots news: WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Nackt sein ziemt sich an der...

        APA ots news: WirtschaftsBlatt-Leitartikel: Nackt sein ziemt sich an der Börse nicht - von Robert Gillinger

Die SEC wird aus Schaden scheinbar nicht klug

Wien (APA-ots) - Fehler muss man sich eingestehen - auch wenn das   nicht jedermanns Sache ist. Die US-Börsenaufsicht SEC machte einen Fehler, betont ihn aber nicht. Von heute bis 2. Oktober ist das Short-Selling auf US-Finanzaktien verboten. Sprich der Verkauf von Aktien, die man gar nicht ­besitzt, auch Leerverkauf genannt. Dabei setzten ­Anleger darauf, dass sie die bereits jetzt verkauften Aktien später günstiger kaufen können, um die bereits verkauften Aktien dann auch dem Käufer geben zu können. Großbritanniens Börsenaufsicht geht da einen Schritt weiter und verbietet Gleiches bis ­Jahresende.

Stellt sich die Frage, ob die SEC nicht schon wieder einen Fehler macht. Damit ist nicht das Verbot von Leerverkäufen gemeint, sondern die zeitlich begrenzte Gültigkeit. Blicken wir zurück: Mitte Juli setzte die SEC dasselbe Verbot (aber für deutlich weniger Aktien gültig) bereits einmal um, befristet auf einen Monat. Das Verbot lief aus - und Lehman Brothers wurde durch Short-Seller in die Pleite getrieben, was ein weltweites Beben an den Börsen zur Folge hatte, AIG entging dem gleichem Schicksal nur knapp.

Short-Seller per se sind aber nicht an den Pranger zu stellen; sie haben in der Börsenwelt die undankbare Aufgabe, auf Fehlbewertungen hinzuweisen (und die dankbare, daran verdienen zu können). An den Pranger gestellt werden muss aber das naked short selling, das von der SEC verboten wurde. Dabei werden Aktien verkauft, die der Verkäufer weder besitzt noch sich von ihrem Besitzer ausgeborgt hat. Also so ähnlich, wie wenn Landwirt Huber die Ernte vom Kollegen Mayer verkauft, ohne dass dieser davon etwas weiß. Das klingt nach einem leicht unkoscheren Geschäft - und ist es wohl auch.

Bleibt die SEC beim 2. Oktober, ist eine Beruhigung der Märkte bis dahin wahrscheinlich. Doch was dann? Wenn die Luft aus der Finanzblase noch immer nicht draußen sein sollte, beginnt sich das Rädchen halt nachher zu drehen: Short Seller entdecken ihrer Meinung nach überbewertete Aktien und setzen bei diesen auf fallende Kurse. Dann heißt das Opfer halt nicht mehr Lehman Brothers, sondern Morgan Stanley oder wie auch immer. Außer, die vom US-Immobilienmarkt ausgehende Finanzblase ist ohnehin bereits gegessen. Zum Status quo sollten wir trotzdem nicht zurückkehren. Darum auch künftig ein klares Ja zu Leerverkäufen - aber nur, wenn der Verkäufer nicht nackt mit leeren Händen dasteht. Denn mit seinem Eigentum sollte man im Rahmen der Gesetze tun können, was man will. Alles andere - siehe Landwirt Huber - gehört nicht nur bis 2. Oktober verboten.

Rückfragehinweis:    WirtschaftsBlatt    Redaktionstel.: (01) 60 117/300    http://www.wirtschaftsblatt.at

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OTS0015    2008-09-22/08:31

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