29.12.2015 10:23:39

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APA ots news: Mit dem "VAG neu" tritt das Aufsichtsregime für Versicherungsunternehmen "Solvency II" ab 1.1.2016 in Kraft

Wien (APA-ots) - Mit In-Kraft-Treten des Versicherungsaufsichtsgesetzes

2016 (VAG 2016), das die "Richtlinie 2009/138/EG betreffend die

Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der

Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)" in nationales Recht

umsetzt, wird in Österreich mit 1. Jänner 2016 das neue

Aufsichtsregime für Versicherungsunternehmen, "Solvency II", in

vollem Umfang angewandt. Das neue Aufsichtsregime soll den Schutz der

Versicherten stärken, einheitliche Wettbewerbsstandards im

Versicherungssektor des europäischen Binnenmarktes schaffen und eine

weitgehend einheitliche Aufsichtspraxis in Europa gewährleisten.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt Solvency II zahlreiche

tiefgreifende Änderungen durch:

Die bisherige mechanische Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

wird durch ein System abgelöst, das möglichst genau die mit der

Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken abbilden soll. Diese

risikoorientierte Berechnung der Solvenzkapitalanforderung setzt

Anreize das Risikomanagementsystem auszubauen.

Zur Ermittlung der Solvabilität haben Versicherungsunternehmen

künftig zusätzlich zu dem auf dem Unternehmensgesetzbuch (UGB)

basierenden Jahresabschluss eine "Solvenzbilanz" aufzustellen. Aus

der Solvenzbilanz leiten sich die anrechenbaren Eigenmittel ab, die

überdies gemäß ihrer Verlustausgleichsfähigkeit in Klassen

einzuteilen sind.

Unter Solvency II sind Kapitalanlagen nach dem Grundsatz der

unternehmerischen Vorsicht zu verwalten. Die bisherigen quantitativen

Begrenzungen von Anlagegruppen entfallen, das

Versicherungsunternehmen hat allgemein über Vermögenswerte von

hinreichender Qualität zu verfügen, um ihren Finanzbedarf insgesamt

decken zu können.

Um eine wirksame Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen zu

ermöglichen, werden die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch

der Aufsichtsbehörden im Rahmen von Aufsichtskollegien intensiviert.

Die neuen erweiterten Anforderungen an die Offenlegung und

Transparenz sehen vor, dass Versicherungsunternehmen mindestens

einmal jährlich wesentliche Informationen über ihre Solvabilität und

Finanzlage veröffentlichen müssen. Auch die Meldepflichten an die

Aufsicht wurden erweitert.

Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren wird künftig europaweit

standardisiert erfolgen. Nationale Aufsichtsbehörden - in Österreich

die FMA - haben dabei nicht nur die Einhaltung der quantitativen

risikobasierten Eigenmittelanforderungen, sondern auch die

qualitativen Anforderungen hinsichtlich des Governance-Systems sowie

die Fähigkeit des Unternehmens zu bewerten, die mit seiner

Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu steuern.

Die der Berechnung des Solvabilitätsgrades zugrunde liegenden

Anforderungen unter Solvency II unterscheiden sich maßgeblich von

jenen des bis jetzt gültigen Regelwerks. "Die risikoorientierte

Berechnung der Eigenmittelanforderung unter Solvency II basiert auf

der marktwertorientierten Solvenzbilanz. Versicherungskunden,

Versicherungsunternehmen und Aufsicht müssen sich daher auf

volatilere Bilanzen und Eigenmittelanforderungen einstellen", so der

Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, Mag. Helmut Ettl und

Mag. Klaus Kumpfmüller. Dies erlaube jedoch, Fehlentwicklungen

schneller zu erkennen sowie notwendige Maßnahmen zeitgerechter setzen

zu können und stärke damit die Stabilität der

Versicherungswirtschaft.

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0022 2015-12-29/10:17

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