09.01.2025 09:44:39

APA ots news: EU-Paket zur Überarbeitung der Versicherungsvorschriften...

APA ots news: EU-Paket zur Überarbeitung der Versicherungsvorschriften tritt in Kraft

Neufassung von Solvency II soll Anreize für Investitionen

schaffen. Für Versicherungen in finanzieller Notlage wird ein

spezielles Abwicklungsregime eingeführt

Wien (APA-ots) - Der Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen in der

Europäischen

Union (EU), der 2016 durch das risikoorientierte Regulierungs- und

Aufsichtsregime Solvency II eine völlig neue Grundlage erhielt, wurde

in den letzten Jahren im Lichte der praktischen Erfahrungen mit dem

Regelwerk einer grundlegenden Reform unterzogen. Ergebnis ist

einerseits eine Aktualisierung der Solvency-II -Richtlinie,

andererseits eine neue Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die

Sanierung und Abwicklung von Versicherungen ( Insurance Recovery and

Resolution Directive, oder IRRD). Beide wurden am 8. Jänner 2025 im

Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind von den EU-Mitgliedstaaten

innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

Die neuen Vorschriften zu Solvency II bringen Änderungen der

Eigenkapitalanforderungen, die diese noch risikoadäquater gestalten

und gleichzeitig Versicherungsunternehmen besser in die Lage

versetzen, langfristiges Kapital für die Wirtschaft bereitzustellen.

Gleichzeitig werden sie die Branche widerstandsfähiger machen und sie

auf künftige Herausforderungen vorbereiten, um

Versicherungsnehmer:innen besser zu schützen. Damit sollen

Versicherungen beitragen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, zur

Finanzierung des grünen und digitalen Wandels sowie zur Stärkung des

Wachstums in der EU.

Abwicklungs-Richtlinie

Die IRRD soll einerseits präventiv dazu beitragen,

Versicherungsunternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten,

andererseits schafft sie einen Abwicklungsrahmen, mit dem im Notfall

ein geordneter Marktaustritt ermöglicht wird. Demnach haben

Versicherungsunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, präventiv

einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsichtsbehörde - in

Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA) - vorzulegen. Dieser Plan

soll Maßnahmen enthalten, die Versicherungsunternehmen bei

erheblicher Verschlechterung der Finanzlage ergreifen müssen. Die

zuständigen Behörden sollen frühzeitig und grenzüberschreitend

koordiniert intervenieren.

Der Abwicklungsrahmen soll zum einen Versicherungsnehmer:innen,

Begünstigte und Anspruchsberechtigte schützen, zum anderen den

Schaden für die Gesamtwirtschaft und die Finanzstabilität so gering

wie möglich halten - und das ohne Rückgriff auf Steuermittel.

Link zum Text der IRRD: https://eur-lex.europa.eu/legal-

content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500001

Link zum Text der Solvency-II-Änderungen: https://eur-

lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500002

Für weitere Informationen siehe auch:

https://www.fma.gv.at/versicherungen/solvency-ii/

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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OTS0032 2025-01-09/09:40

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