10.11.2016 17:42:37
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Aon Hewitt unterstützt Gesetzentwurf zur Stärkung der Betriebsrenten / Richtiger Weg mit hohem Informationsbedarf
Sehr positiv sieht Marchlewski dabei Optionssysteme, in die Mitarbeiter automatisch einbezogen werden. Das soll künftig auch für bestehende Arbeitsverhältnisse möglich sein. Dabei haben die Mitarbeiter dann ein Abwahlrecht (sog. Opting-out). "Es wäre allerdings gut, wenn solche Vereinbarungen auch auf betrieblicher Ebene möglich wären und nicht nur wenn ein Tarifvertrag das ermöglicht", ergänzt er.
"Vor den Sozialpartnern liegt auf jeden Fall eine Menge Überzeugungsarbeit", so Marchlewski weiter. "Der Gedanke, dass der Wegfall von Garantien ein Vorteil sein kann, ist für viele völlig neu. Unsere Berechnungen zeigen aber, dass der Verzicht auf versicherungsähnliche Garantien fast immer höhere Renditen und damit höhere Auszahlungen bewirkt", so Marchlewski.
"Einfacher wird das System dadurch allerdings nicht," ergänzt Gundula Dietrich. Sie ist bei Aon Hewitt Mitglied der Geschäftsleitung und sieht vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen großen Informationsbedarf. "Viele denken immer noch, betriebliche Altersversorgung ist zu komplex für uns. Wir müssen den Unternehmen helfen, die Chancen und Funktionsweisen der neuen Modelle zu verstehen. Auch die Mitarbeiter müssen zielgruppengerecht beraten werden.", beschreibt sie die Herausforderung für Berater und Anbieter. Dabei zeigen neben den Niederlanden auch die Beispiele Dänemark und Norwegen, wie populär die neuen Formen der betrieblichen Altersversorgung sein können.
Auf Anbieterseite erwartet Aon Hewitt hingegen eine Konsolidierung im Neugeschäft. "Das jetzt erforderliche Vermögensmanagement erfordert fundiertes Know-how, das nur größere Organisationen bereitstellen können", erklärt Marchlewski. Zu den höheren Renditen kämen reduzierte Verwaltungskosten, das komme letztlich den Arbeitnehmern zugute. In den Niederlanden etwa ist vor diesem Hintergrund die Zahl der Pensionsfonds von rund 1.000 auf heute etwa 250 geschrumpft.
Insgesamt, so Marchlewski abschließend, begrüße Aon Hewitt die anstehende Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung. Details seien sicher noch zu klären, aber die Richtung stimme.
Der von Sozial- und Finanzministerium erarbeitete Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sieht vor, dass Unternehmen die Höhe von Betriebsrenten künftig nicht mehr garantieren müssen. Stattdessen soll eine reine Beitragszusage reichen, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen auf Modelle der betrieblichen Altersversorgung bei einer versicherungsförmigen Einrichtung einigen. Damit entfällt auch die Haftung der Arbeitgeber für Betriebsrenten.
Verschiedene Maßnahmen sollen die betriebliche Altersversorgung auch für kleinere Einkommen und für kleinere Betriebe attraktiver machen. Zudem sollen Unternehmen ihren Belegschaften eine Betriebsrente standardmäßig anbieten. Arbeitnehmer, die sich dagegen entscheiden, sollen die Ausnahme bleiben. Das Gesetz soll 2018 in Kraft treten.
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Pressekontakt: Aon Hewitt GmbH Michael Krüger Luxemburger Allee 4 - 45481 Mülheim a.d. Ruhr Tel.: +49 208 7006-2658 pressegermany@aonhewitt.com
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