04.07.2018 18:10:40
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Anwaltsverein: Keine Ankerzentren ohne Zugang zu Rechtsberatung
BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) befürchtet, dass Asylbewerber bei einer Unterbringung in den geplanten "Ankerzentren" keinen Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung mehr haben werden. "Bereits jetzt wird vielen Kolleginnen und Kollegen der Zutritt zu den Flüchtlingszentren Manching und Bamberg nicht gewährt", hieß es in einer Erklärung des DAV vom Mittwoch.
Die an diesen zwei Standorten untergebrachten Migranten könnten sich zwar unter Auflagen auch außerhalb der Einrichtungen frei bewegen. Da sie kein Geld, sondern vor allem Sachleistungen erhielten, fehle ihnen aber oft die Möglichkeit, zu einer Anwaltskanzlei zu gelangen. "Auch die Bezahlung einer Rechtsberatung wird den Betroffenen auf diese Weise unmöglich gemacht", sagte Thomas Oberhäuser, Mitglied des DAV-Ausschusses für Migrationsrecht.
Derartigen Missständen gelte es vorzubeugen, bevor weitere Maßnahmen für die Einrichtung der geplanten "Ankerzentren" getroffen würden. "Anker" steht für "Ankunft, Entscheidung und Rückführung". Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Asylbewerber in diesen Einrichtungen im Idealfall bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag bleiben - und gegebenenfalls auch direkt von dort abgeschoben werden, falls sie nach einem negativen Bescheid nicht freiwillig ausreisen. Alle beteiligten Behörden sollen vor Ort vertreten sein.
Im "Masterplan Migration" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) steht: "konsequenter Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen in den Zentren als Regelfall". Wer gegen einen negativen Asylbescheid klagt, stottert die Anwaltskosten in der Regel von seinem monatlichen Taschengeld in Höhe von 150 Euro in Raten ab./abc/DP/tos
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