16.07.2017 15:00:41

Anwalt: Kein gelockerter Kündigungsschutz für Brexit-Banken

FRANKFURT (dpa-AFX) - Banken, die wegen des Brexits nach Deutschland kommen, sollten nach Einschätzung eines Arbeitsrechtlers nicht auf eine Lockerung des strengen deutschen Kündigungsschutzes hoffen. "Die politische Durchsetzungswahrscheinlichkeit geht gegen Null", sagte Hans-Peter Löw, Leiter der deutschen Arbeitsrechtspraxis von Allen & Overy, den Nachrichtenagenturen dpa und dpa-AFX in Frankfurt. "Das Thema ist schon häufiger angefasst worden, und da passiert nichts."

Starke Arbeitnehmerrechte wie der umfangreiche Kündigungsschutz in Deutschland gelten als Hürde für Finanzkonzerne, Mitarbeiter von London nach Frankfurt zu verlagern. "In der Tat ist es für Banken aus UK schwer verständlich, dass man Millionen bezahlt und diese Mitarbeiter dann, wenn man sie loswerden will, zum Arbeitsgericht rennen", sagte Löw, der seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig ist.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) hatte sich ebenso wie der Bankenverband BdB dafür ausgesprochen, den Kündigungsschutz für gut verdienende Mitarbeiter zu lockern, um mögliche Standortnachteile Frankfurts im Wettbewerb mit anderen Finanzmetropolen auszugleichen.

"Die Tatsache, dass man Brexit-Flüchtlinge nach Frankfurt ziehen will, ist sicherlich kein sachlicher Grund, um im Kündigungsschutz zu differenzieren", meinte Anwalt Löw. "Mit anderen Worten: Wenn man so etwas machen wollte, müsste es für alle Branchen gelten."

Ohnehin sei die Zeit für Änderungen im Kündigungsschutzgesetz viel zu knapp. Bis Ende März 2019 soll der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union vollzogen sein. "Selbst wenn die Politik sagen würde, das ist ein Thema mit höchster Priorität, ist ein neues Gesetz frühestens Mitte 2018 denkbar. Bis dahin müssen die Banken ihre Brexit-Entscheidungen getroffen haben", sagte Löw./ben/das/he

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