20.08.2015 20:02:39
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Anwalt Hahn: "Millionen Verbraucher haben die Widerrufsbelehrung in ihren Darlehensverträgen noch nicht auf Fehlerhaftigkeit prüfen lassen"
Verschiedene Senate des Bundesgerichtshofs und zahlreiche Instanzgerichte haben nach Anwalt Hahn entsprechende Formulierungen in Widerrufsbelehrungen als irreführend und damit unwirksam angesehen. "Entspricht die Widerrufsbelehrung inhaltlich und/oder gestalterisch nicht den rechtlichen Vorgaben oder wurde sie unterlassen, steht dem Verbraucher noch immer Widerrufsrecht zu", so Anwalt Hahn. Ein Widerruf rechnet sich laut Hahn angesichts der aktuell sehr niedrigen Zinsen fast immer. So bringt die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages einen erheblichen Zinsvorteil und lässt die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Der Verbraucher könne dann einen neuen Darlehensvertrag zu den aktuell sehr niedrigen Zinsen abschließen.
Nach Erfahrungen von HAHN Rechtsanwälte kann mit einigen Banken eine außergerichtliche Regelung gefunden werden. "Verbraucher brauchen beim Widerruf von Darlehensverträgen einen längeren Atem. Nach unserer Einschätzung werden in Zukunft noch zahlreiche Banken einknicken und auch vergleichsweise Lösungen anbieten", so Hahn weiter. "Wenn die Bauzinsen erst wieder deutlich ansteigen, kann es für die Banken bei bereits widerrufenen Darlehensverträgen richtig teuer werden. Dann müssten diese nach unserer Auffassung auch für den Zinsdifferenzschaden aufkommen, der zwischen Widerruf des Darlehens und dem späteren Abschluss eines Neuvertrages entstanden ist." Wenn die Bank einen Widerruf eines Darlehens außergerichtlich nicht anerkenne, müsse nach Hahn zunächst geklagt werden. Erst wenn der Rechtsstreit zugunsten des Verbrauchers entschieden worden sei, könne dieser ein Neukonditionenangebot einer anderen Bank annehmen. Bei einem Darlehen über 500.000 EUR mit einer Zinsbindung von 10 Jahren kommt laut Hahn bei einem zwischenzeitlichen Zinsanstieg von zwei Prozentpunkten auf die Bank ein zusätzlicher Schaden von etwa 100.000 EUR zu. "Bei solchen Risiken", so Hahn, "wird noch so manche Bank schwach werden und sich lieber gleich vergleichen."
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.
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Pressekontakt: HAHN Rechtsanwälte PartG mbB RA Peter Hahn Valentinskamp 70 20355 Hamburg Fon: +49-40-3615720 Fax: +49-40-361572361 E-Mail:peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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