11.06.2013 18:29:32

Antrag auf einstweilige Verfügung: Grüne scheitern gegen Dobrindt

    BERLIN (dpa-AFX) - Die Grünen sind vor Gericht mit einem Vorstoß gegen eine Kolumne von CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt über angebliche Belastungen durch ihre Steuerpläne gescheitert. Das Berliner Landgericht wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Text im CSU-Parteiorgan "Bayernkurier" ab, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag sagte.

    Dobrindt hatte darin ein Rechenbeispiel angeführt, demzufolge bereits eine Alleinverdienerfamilie mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro höhere Steuern zahlen müsste. Diese Berechnung ist nach Ansicht von Grünen und Steuerzahlerbund falsch.

    In dem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Beschluss des Gerichts heißt es, es handele sich um einen Kommentar in einer Zeitung einer politischen Partei. "Ein unbefangener Leser rechnet hier schon nicht damit, dass der Verfasser umfassend Vor- und Nachteile der Pläne des politischen Gegners gegenüberstellt, sondern vielmehr - wie hier geschehen - plakativ einzelne Auffassungen oder Äußerungen herausstellt und angreift." Dies sei im Interesse des Meinungskampfes hinzunehmen, so der am 4. Juni ergangene Beschluss.

    Dobrindt sagte: "Damit ist die Einschüchterungs- und Maulkorbtaktik der Grünen gegen die CSU gescheitert." Die Entscheidung des Gerichts dürfe lehrreich für die Grünen sein, dass politische Diskussionen in die Parlamente gehören, und nicht vor Gericht.

    Grünen-Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke hingegen sagte: "Wir teilen die Rechtsauffassung des Gerichtes in dieser Frage nicht." Dobrindt überschreite mit bewusst verbreiteten Unwahrheiten die Grenzen des politischen Meinungskampfes im Wahlkampf. "Dagegen werden wir weiter vorgehen." Lügen gehörten nicht zu dem, was die politische Auseinandersetzung vertrage.

    Erfolg hatten die Grünen gegen Dobrindt gehabt, nachdem dieser den Grünen-Politiker Volker Beck als "Vorsitzenden der Pädophilen-AG" bezeichnet hatte. Mit Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Berlin dem CSU-Generalsekretär untersagt, diese Behauptung zu wiederholen. Falls er sich nicht daran hält, drohen ihm bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monate Haft./bw/DP/hbr

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